Zusammenfassung: Die Wiederwahlsperre wurde primär zur Sicherung der Innovationsfähigkeit des Amtes und der Verhinderung von Betriebsblindheit und Routinen eingeführt, welche die Ausübung des Amtes beeinträchtigen könnten. Die stetige Entwicklung auf technischer Ebene und des gesellschaftlichen Umgangs mit Daten macht eine besondere Innovationsfähigkeit auch auf Ebene des Datenschutzbeauftragten erforderlich. Betriebsblindheit und routinemäßiges Arbeiten fällt im Alltagsbetrieb[…] » weiterlesen