Landesregierung muss sich zu Bestandsdaten-Verfassungsbeschwerden äußern

Das Bundesverfassungsgericht will eine Verfassungsbeschwerde der Kieler Piratenfraktion gegen die umstrittene Bestandsdatenauskunft zur Identifizierung von Internetnutzern und zur Anfrage von Passwörtern prüfen. Sie hat Bundes- und Landesregierung sowie die Datenschutzbeauftragte aufgefordert, bis zum 30. Juli 2017 Stellung zu beziehen.

Die Verfassungsbeschwerde der sechs Landtagsabgeordneten richtet sich gegen das schleswig-holsteinische Landesgesetz zur Bestandsdatenauskunft und gegen das Telemediengesetz (1 BvR 1732/14). Die PIRATEN greifen nicht nur Datenanforderungen von Telekommunikationsanbietern wie der Telekom an, sondern auch von „Telemedien-Diensteanbietern“ wie Facebook, Google oder Twitter. Sie wollen die Herausgabe von Daten über Internetnutzer und ihr Kommunikations- und Surfverhalten einschließlich ihrer Passwörter ohne richterliche Anordnung bereits bei Verdacht von Bagatelldelikten stoppen.

Weitere Informationen und die Beschwerdeschrift im Volltext

Schreiben des Bundesverfassungsgerichts

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