Kippt die „Bestandsdatenauskunft“? Abgeordnete der Piratenfraktion legen Verfassungsbeschwerde ein

Die Piratenabgeordneten im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben heute beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Landesgesetz zur Bestandsdatenauskunft eingereicht. Nach diesem Gesetz dürfen Polizei und Verfassungsschutz nicht nur von Telekommunikationsanbietern wie der Telekom, sondern auch von „Telemedien-Diensteanbietern“ wie Facebook, Google oder Twitter Daten über die Nutzer und ihr Kommunikations- und Surfverhalten einschließlich ihrer Passwörter abgreifen. Der 29-seitigen Beschwerdeschrift zufolge verletze dies das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Telekommunikationsgeheimnis.

Der Fraktionsvorsitzende Torge Schmidt erklärt zu der Verfassungsbeschwerde: „Das schleswig-holsteinische Gesetz macht unser Surfverhalten auf sämtlichen Internetportalen nachvollziehbar und gibt der Polizei Zugriff auf unsere Internet-Passwörter. Das geht noch weit über das umstrittene Bundesgesetz zur Bestandsdatenauskunft hinaus. Im Gesetzgebungsverfahren haben wir immer wieder auf die zum Teil eindeutigen Verstöße des Gesetzes gegen Urteile des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen – ohne Erfolg. Entgegen ihrer Versprechungen sind also auch SPD, Grüne und SSW nicht willens und in der Lage, unsere Verfassung einzuhalten. Es bleibt uns nur der Gang nach Karlsruhe, um dieses Überwachungsgesetz aufzuhalten und die Privatsphäre der Telefon- und Internetnutzer zu schützen.“

Beschwerdeschrift im Volltext: http://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2014/06/Beschwerdeschrift-BDA-SH.pdf

Video der Landtagsdebatte: https://www.youtube.com/watch?v=9rW8m85f6Bg

Statements der Piratenabgeordneten zu dem Gesetz: http://landesportal.piratenpartei-sh.de/blog/2013/06/piratenabgeordnete-protestieren-gegen-bestandsdatengesetz/

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