Cybercrime: Durch lange Bearbeitungsdauer droht Verjährung

Die Polizei braucht für die Auswertung beschlagnahmter Speichermedien wie Computerfestplatten oder Handys teils mehrere Jahre: Wie das Innenministerium auf Anfrage der schleswig-holsteinischen Piratenfraktion jetzt mitteilt, dauere die Auswertung schon mal drei, in Einzelfällen sogar fünf Jahre! Dazu der Piratenabgeordnete, Dr. Patrick Breyer:

„Eine Auswertungszeit der Speichermedien von bis zu fünf Jahren heißt im schlimmsten Fall, dass Straftaten wegen Verjährung gar nicht mehr verfolgt oder nur noch geringe Strafen verhängt werden können. Noch ist unklar, ob und wie oft dieser Fall bereits eingetreten ist.

Wir PIRATEN fordern das Innenministerium auf, umgehend zu prüfen, ob die Auswertung beschleunigt werden muss. Dabei stellt sich auch die Frage, ob die IT-Beweissicherungsstellen ausreichend technisch und personell ausgestattet sind.“

Antwort des Innenministeriums

Bild: Manfred Jahreis/pixelio.de

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