Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) findet statt, um den Gesprächs- und Internetverkehr bestimmter Personen zu überwachen. Künftig wollen die Nordländer ein gemeinsames Überwachungszentrum aufbauen. Die PIRATEN haben bei der Landesregierung nachgefragt, um Erkenntnisse über das Ausmaß dieser Überwachung zu gewinnen. Zu dem Ergebis erklärt der Innen- und Rechtsexperte der Piratenfraktion, Dr. Patrick Breyer:
„Ein Telefonat gehört in besonderem Maße zu den persönlichen Angelegenheiten des Menschen. Schon die Befürchtung einer Überwachung kann die Kommunikation einschränken oder zum Verzicht darauf führen.
Unsere Anfrage hat Alarmierendes ergeben: Die Zahl an vorsorglichen, d.h. ohne Verdacht einer Straftat angeordneten polizeilichen TKÜ war noch nie so hoch wie heute. Während 2012 noch 11mal und 2015 17mal präventiv überwacht wurde, stiegt die Zahl im vergangenen Jahr sprunghaft auf 36 Fälle an.
TKÜ ohne Verdacht einer Straftat ist ohnehin sehr kritisch zu beurteilen.
Angesichts des drastischen Anstiegs fordern wir PIRATEN das Innenministerium auf, umgehend für Transparenz zu sorgen: warum wurde überwacht und worin liegen die Gründe für die rapide Zunahme der Überwachung?
Die Bürgerinnen und Bürger verdienen eine Erklärung für die zunehmend um sich greifenden Überwachungsmaßnahmen.“
Zusatzinfo:
Zur Strafverfolgung wird Telekommunikation in etwa ebenso häufig überwacht wie vor fünf Jahren (2012: 1373 Fälle, 2016: 1347 Fälle). Zahlen über die nachrichtendienstliche Überwachungspraxis verweigert die Landesregierung der Öffentlichkeit.
Antwort auf Anfrage der PIRATEN
www.piratenfraktion-sh.de/wp-content/uploads/2017/06/antwort-ka-telekommunikationsueberwachung-und-richtervorbehalt-nachfrage.pdf
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