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Ruhegehalt

Vor dem Landesrechnungshof sind alle Beamten gleich!

In Schleswig-Holstein erhalten die Ministerinnen und Minister bereits ab dem 62. Lebensjahr Ruhegehalt. Der ‚Normalbürger‘ muss 5 Jahre länger arbeiten. Deshalb haben die PIRATEN im Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Anhebung der Regelaltergrenze der Ministerinnen und Minister zumindest auf die Regelaltersgrenze der Landesbeamten (65 bzw 66) bewirken soll. Über diesen Gesetzentwurf wird heute im[…] » weiterlesen

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