Anträge Plenum

Die Abgeordneten können politisch-gesellschaftliche Aussprachen durch Anträge anschieben oder auf Gesetzgebung des Landes einwirken. So kann beispielsweise auch die Landesregierung aufgefordert werden, dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf zur Regelung bestimmter Dinge vorzulegen.

Mit einem Änderungsantrag, den jeder Abgeordnete bis zum Ende der Beratung des Ursprungsantrags einbringen kann, kann die Formulierung einer Vorlage verändert oder ersetzt werden – vorausgesetzt der Änderungsantrag findet im Plenum eine Mehrheit. Dann wird über die so geänderte Vorlage nochmals abgestimmt.

Liste unserer Anträge und Gesetzentwürfe aus dem Landtagsinformationssystem: