Wahlprüfungsbeschwerden: Landesverfassungsgericht will 5%-Sperrklausel zur Landtagswahl diskutieren

Am 19. Juni wird das Landesverfassungsgericht über die Beschwerden gegen die Landtagswahl 2012 verhandeln. Aus dem Ablaufplan für die Verhandlung geht hervor, dass unter anderem die „Zulässigkeit der in § 3 Abs. 1 S. 1 LWahlG verankerten 5%-Klausel“ und die „Behauptete Wahlwerbung der FDP-Bundestagsfraktion“ erörtert werden sollen – aus unserer Sicht entscheidende Punkte:

  1. Aus unserer Sicht ist es nicht zu rechtfertigen, dass Parteien mit weniger als 5% der Stimmen vom Landesparlament ausgeschlossen bleiben. So verfallen zehntausende von Stimmen wertlos und werden Wähler frustriert. Andere europäische Staaten kommen mit erheblich geringeren oder ganz ohne Sperrklausel zurecht und bilden dennoch stabile Regierungen. Wir teilen nicht die Meinung der Beschwerdeführer, dass die Befreiung der Minderheitenpartei SSW von der 5%-Sperrklausel unzulässig sei. Wir halten die Sperrklausel selbst für unzulässig.
  2. Mit dem Parteienrechtler Prof. Morlok sehen wir darüber hinaus einen Rechtsverstoß darin, dass die FDP-Bundestagsfraktion im Vorfeld der Landtagswahl Rundbriefe und Kinospots finanziert hat. Es handelte sich um eine verbotene Wahlkampffinanzierung aus Fraktionsmitteln. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat schon 1995 klargestellt: ‘Öffentlichkeitsarbeit einer Fraktion in Form von Briefkastenverteilungen ist in der Regel nicht zulässig.’

In der Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht werde ich die Piratenfraktion vertreten und unsere Argumente vortragen (siehe auch unseren Schriftsatz). Entscheiden wird das Gericht wohl erst einige Zeit nach der Verhandlung. Es könnte eine Neuwahl anordnen, aber auch mit Wirkung ab der nächsten Wahl Veränderungen vorsehen. Ich hoffe, dass die Sperrklausel gekippt und der illegalen FDP-Wahlwerbung eine Absage erteilt wird.

Übrigens waren wir die einzige Fraktion, die schon im Landtag gegen die Zurückweisung der Beschwerden gestimmt hatte. Die FDP dagegen hat die Beschwerden im Landtag noch zurückgewiesen und argumentiert nun vor dem Landesverfassungsgericht, dass sie teilweise begründet seien – eine seltene Inkonsequenz.

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