„Wir verurteilen die heutige Ablehnung des Schleswig-Holsteinischen Landtags, sich im Rahmen des von der Piratenfraktion eingereichten Dringlichkeitsantrages für ein sofortiges Wintermoratorium für Flüchtlinge auszusprechen.“ stellt Angelika Beer, flüchtlingspolitische Sprecherin der Piratenfraktion klar.
„In unserem gestern behandelten Änderungsantrag „Für eine solidarische Flüchtlings- und Asylpolitik in Schleswig-Holstein, Deutschland und Europa – Asylgesetzgebungen anpassen“ war mit der 13. Antragsposition die Forderung nach einem erneuten Wintermoratorium verbunden. Da dieser Antrag zur weiteren Beratung in den Europa- sowie in den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen worden ist, ist davon auszugehen, dass der Zeitpunkt der Beschlussempfehlung der Ausschüsse und eine daraus resultierende Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landtages erst zum Ende des Winters und somit zu spät für die Rettung der Menschen erfolgen wird. Wir müssen heute zur Kenntnis nehmen, dass die anderen Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag – inklusive der Kolleginnen und Kollegen von SPD, Bündnis90/GRÜNE und SSW – offenbar keinen Diskussions- und Handlungsbedarf sehen. Dieses ‚Ignorieren statt Reagieren‘ ist Menschen verachtend und wird von politischen Kräften getragen, die dem Moratorium vor einem Jahr noch zugestimmt haben. Die indirekte Legitimation der Bundestags- und Bundesratsinitiative zu sicheren Herkunftsländern entsetzt mich!“
Hintergrund:
In den letzten Jahren fanden auf Grundlage eines Erlasses (‚Wintermoratorium‘) des schleswig-holsteinischen Innenministers in den Wintermonaten keine Abschiebungen von Angehörigen besonders schutzbedürftiger Minderheiten durch die zuständigen Ausländerbehörden in osteuropäischen Staaten statt. Eine Abschiebung von Angehörigen schutzbedürftiger Minderheiten in den Wintermonaten stellt auf Grund der Witterungs-, Ernährungs-, Gesundheits- und Unterkunftsbedingungen – vor allem in den Balkanstaaten – eine unzumutbare Härte und letztendlich einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar.
Diesen Menschen wird in ihren Herkunftsländern zum Teil systematisch der Zugang
zu Wohnraum, Schulbildung und Krankenversorgung oder auch die Registrierung
als Arbeitssuchende verwehrt. Dies ergibt sich unter anderem aus den Lageberichten des Auswärtigen Amtes, den Entscheiderbriefen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und Berichten des Europarats sowie Berichten von Organisationen wie amnesty international und Human Rights Watch. Gemäß Artikel 21 der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) gelten Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, als besonders schutzbedürftig.“
Dringlichkeitsantrag Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
„Sofortiger Winterabschiebestopp für besonders schutzbedürftige Personen“ (Drucksache 18/2462)
„Für eine solidarische Flüchtlings- und Asylpolitik in Schleswig-Holstein, Deutschland und Europa – Asylgesetzgebungen anpassen“ (Drucksache 18/2449)
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