Themen der 10. Tagung: Zwischenlagerung, Bestandsdatenauskunft, Wahlrecht und Streikrecht

Livestream und weitere Informationen finden sich hier, unser Pad mit Informationen zur Sitzung findet sich hier.

Regierungserklärung und Anträge zum Atomausstieg, zur Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle und zur Energiewende, geplanter Aufruf Mittwoch 10:30 Uhr

Die Piraten fordern einen Volksentscheid über die Zwischenlagerung von Atommüll in Schleswig-Holstein sowie seitens der Landesregierung eine „transparente, lückenlose und zeitnahe Informationspolitik“ über ihr Vorgehen in dieser Sache.

Gesetzentwurf und Antrag zu Bestandsdaten im Internet, geplanter Aufruf Mittwoch 16:50 Uhr

Unter welchen Umständen dürfen die Behörden auf Verbindungsdaten von Telefonkunden
und Internet-Nutzern zurückgreifen? Die Landesregierung will Polizei und Verfassungsschutz
den Datenabruf zur Gefahrenabwehr per Gesetz genehmigen. Die Piraten haben hingegen
Bedenken und wehren sich gegen ein entsprechendes Bundesgesetz.

Das Telekommunikationsgesetz des Bundes erlaubt Telefonunternehmen und Internet-
Providern die Speicherung von Nutzer-Daten. Um auf diese für die Gefahrenabwehr zugreifen
zu können, plant die Landesregierung Änderungen am Landesverwaltungsgesetz und am
Landesverfassungsschutzgesetz.

Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf des Landes-Innenministeriums regelt das Ob und Wie des
Datenzugriffs. Als mögliche Fälle für die Gefahrenabwehr nennt die Landesregierung ange-
drohte Suizide, das Auffinden von vermissten oder hilflosen Personen sowie die Verhinde-
rung angedrohter Straftaten gegen Leben, Gesundheit und Freiheit. Mit dem Gesetzentwurf
trägt die Landesregierung nach eigener Aussage auch den Vorgaben des Bundesverfas-
sungsgerichtes Rechnung. Karlsruhe hatte unter anderem gefordert, dass die Auskunftspflicht
der Telekommunikationsunternehmen normenklar geregelt werden müsse.

Demgegenüber fordern die Piraten das Land auf, sich gegen das Bundesgesetz zur Be-
standsdatenauskunft zu wenden. Dies hat der Bundestag im März verabschiedet, nun müs-
sen die Länder im Bundesrat Stellung beziehen. Es geht um die Zugriffsrechte des Staates
auf Telefon-, E-Mail- und Internetzugangsanbieter und ständig gespeicherte Kundendaten.
Dazu zählen Name, Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer, Kontoverbindung, aber auch PIN
und Passwörter.

Im vergangenen Dezember hatte der Landtag sich gegen die geplanten Änderungen am Te-
lekommunikations-Gesetz sowie bei der Neuregelung der Bestandsdaten-Auskunft gewandt.
Ein im Innen- und Rechtsausschuss umformulierter Antrag der Piraten-Fraktion unter dem
Titel „Schutz der Vertraulichkeit und Anonymität“ wurde bei Gegenstimmen der CDU verab-
schiedet. Unter anderem soll die Weitergabe von Daten ausdrücklich auf Einzelfälle be-
schränkt bleiben. Des Weiteren wurden eindeutige Regelungen zu den Bedingungen ange-
mahnt, wann Behörden den Zugang zu Sicherungscodes, wie Passwörtern oder PIN-
Nummern für Mobiltelefone und E-Mail-Postfächer, erhalten dürfen.

Anträge zum Kommunalen Wahlrecht für Nichtdeutsche und zum Wahlrecht für Unionsbürger zur Landtagswahl, geplanter Aufruf Donnerstag 9:00 Uhr

Im Landtag liegen verschiedene Initiativen zur Ausweitung des Ausländerwahlrechts auf dem
Tisch.

Die Koalition und die Piraten wollen das kommunale Wahlrecht, das zurzeit deutschen
Staatsbürgern sowie EU-Bürgern vorbehalten ist, auf Ausländer aus Nicht-EU-Staaten aus-
dehnen. Die derzeitige Regelung sei eine ,,Diskriminierung der dauerhaft in Deutschland le-
benden Drittstaatsangehörigen“, heißt es bei der Koalition. Deren Zahl beziffern die Piraten
auf drei Millionen in Deutschland und 80.000 in Schleswig-Holstein. Auch sie sprechen von
einem ,,nicht zu rechtfertigendem demokratischem Defizit“.

Die FDP will zudem EU-Bürgern das Wahlrecht auf Landesebene verleihen. Die Liberalen
rufen die Landesregierung auf, eine bundesweite Initiative zu starten und dabei zu prüfen, ob
das Grundgesetz geändert werden müsste.

Gesetzentwurf zur Einführung des Streikrechts für bestimmte Beamtinnen und Beamte, geplanter Aufruf Donnerstag 9:35 Uhr

Verbeamtete Lehrer oder Verwaltungsbeamte sollen in Schleswig-Holstein streiken dürfen.
Das fordern die Piraten. Ein Beamtenstreikrecht werde vom Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte gefordert und werde auch durch das Grundgesetz nicht ausgeschlossen,
betonen die Piraten in ihrem Gesetzentwurf. Insbesondere nach den mageren Gehaltserhö-
hungen der letzten Jahre und der Arbeitsverdichtung durch Stellenabbau müssten sich die
Staatsdiener wehren können, argumentieren die Piraten.

Allerdings soll es Ausnahmen geben: Beamte mit ,,hoheitsrechtlichen Befugnissen“ sollen die
Arbeit nicht niederlegen dürfen. Hierzu zählen die Piraten die Polizei, die Feuerwehr, die
Steuerverwaltung und den Justizvollzug.

Zuletzt wurde dieses Thema im Jahr 2010 kontrovers diskutiert, als zahlreiche Pädagogen
während der Unterrichtszeit auf die Straße gegangen waren, um gegen die Bildungspolitik der
damaligen schwarz-gelben Landesregierung zu demonstrieren ­ darunter auch Beamte. Das
Bildungsministerium setzte daraufhin 2.000 Disziplinarverfahren gegen Staatsdiener in Gang
und stoppte Beförderungen.

Das Ministerium verwies damals auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück. Dort wur-
de eine Klage zweier beamteter Lehrer gegen das Land Niedersachsen abgewiesen. Die Pä-
dagogen hatten gestreikt, und ihnen waren dafür die Bezüge gekürzt sowie eine Geldbuße
von 100 Euro auferlegt worden.

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