Landtag ohne Datenschutzaufsicht? Landesdatenschutzbeauftragter kritisiert Landtagspräsidenten

Der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Thilo Weichert schlägt Alarm: Der Landtagspräsident habe „das Zustandekommen seines Kontrollgremiums verhindert“. Dies sei „verfassungsrechtlich bedenklich“.

In einem Brief des Landesdatenschutzbeauftragten vom 25.02.2013 heißt es wörtlich:

Vornehmste Aufgabe des Datenschutzgremiums ist nach § 13 Abs. 1 Datenschutzordnung die Kontrolle der Datenverarbeitung. Diese Datenverarbeitung wird weitgehend durch den Landtagspräsidenten verantwortet. Es ist fragwürdig, wenn ein zu Kontrollierender das Zustandekommen seines Kontrollgremiums verhindert. Dies stellt den zweifellos denkbar schwerwiegendsten Eingriff in die verfassungsrechtlich und europarechtlich geforderte Unabhängigkeit des Kontrollgremiums dar. Die Absage der konstituierenden Sitzung durch den Landtagspräsidenten ist auch vor dem Hintergrund des fehlenden formellen Gesetzescharakters der Datenschutzordnung verfassungsrechtlich bedenklich.

Hintergrund des Streits ist ein Vermerk der Landtagsverwaltung, demzufolge “einiges dafür [spricht], dass der Landtag im Rahmen seiner parlamentarischen Aufgaben über kein wirksames Datenschutzregime verfügt”. Der Grund: Der Landtag hat seine Datenschutzordnung nie als Gesetz beschlossen. Aus diesem Grund sieht der Landtagspräsident auch keine Grundlage für den Zusammentritt des Datenschutzgremiums.

Wir PIRATEN wollen kurzfristig die erforderliche gesetzliche Grundlage schaffen. Wir haben deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf eingereicht, der hoffentlich noch im März verabschiedet werden kann. Unabhängig davon unterstütze ich die Forderung des Landesdatenschutzbeauftragten, das Datenschutzgremium zusammentreten zu lassen. Im Innen- und Rechtsausschuss gestern waren sich alle Fraktionen in diesem Punkt einig. Demnächst sollen Landtagspräsident und Landesdatenschutzbeauftragter im Ausschuss zu dem Vorgang angehört werden.

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