Uli König und Patrick Breyer: Innen- und Rechtsausschuss SH lehnt neues Leistungsschutzrecht ab.

Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat heute beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag der Piraten gegen ein neues Leistungsschutzrecht anzunehmen. Die Empfehlung wurde auf Antrag der Piraten mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW, gegen die Stimmen von FDP und CDU angenommen. Voraussichtlich wird über den Antrag in der Plenarsitzung Ende Januar endgültig abgestimmt.

Der Antragstext lautet: „Der Landtag lehnt die Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts für Presseverlage ab. Sofern der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage (BT-Drucksache 17/11470) im Bundestag beschlossen werden sollte, wird die Landesregierung aufgefordert, im Bundesrat gegen das Gesetz Einspruch zu erheben.“ [1]

Der Abgeordnete und Informatiker Uli König sagt dazu: „Wenn die Presseverlage nicht möchten, dass ihre Artikel durch Suchmaschinen erfasst werden, könne sie dies leicht verhindern. Dieses Gesetz bringt keine Gewinne für die Verlage, sondern nur Rechtsunsicherheit im Internet. Ich bin davon überzeugt, dass Google eher seinen Nachrichtendienst in Deutschland einstellt als auch nur einen Cent an die Verlage zu zahlen.“

Der Abgeordnete Patrick Breyer bekräftigt: „In unserer Informationsgesellschaft ist der Zugang zu Nachrichten und Informationen von grundlegender Bedeutung. Das Leistungsschutzrecht droht die Auffindbarkeit von Nachrichten über Suchmaschinen zu torpedieren. Deswegen lehnen wir PIRATEN es ab.“

[1] http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0300/drucksache-18-0382.pdf

Ansprechpartner:
Uli König Tel: +49 431 988 1623 (Handyweiterleitung)
Patrick Breyer Tel: +49 431 988 1638 (Handyweiterleitung)

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