Patrick Breyer zur Transparenz von Verfassungsgerichtsverfahren

Schriftverkehr aus Verfahren vor den Verfassungsgerichten könnte der Öffentlichkeit künftig zeitnah im Internet zur Einsicht bereit gestellt werden. Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat den Ältestenrat heute gebeten, zu prüfen, ob gerichtliche Schreiben an den Landtag samt Anlagen (Schriftsätze) künftig veröffentlicht werden können. Grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen eine Veröffentlichung sieht der Ausschuss nicht.[1] Die PIRATEN hatten die Frage der Transparenz gerichtlicher Schriftsätze auf die Tagesordnung setzen lassen.

Der Piratenabgeordnete Patrick Breyer lobt den heutigen Beschluss: „Eine Veröffentlichung etwa von Verfassungsbeschwerden und Wahlprüfungsbeschwerden ist wichtig, damit sich die Bürger über ihre Vertreter im Landtag in Verfahren vor den Verfassungsgerichten einbringen können. Die Verfassungsgerichte entscheiden über unser aller Rechte und Steuergelder, deshalb haben die Bürger einen Anspruch auf ein transparentes Verfahren. Was in Nordrhein-Westfalen möglich ist,[2] muss auch in Schleswig-Holstein umgesetzt werden.“

Seit der Landtagswahl im Mai haben Bundes- und Landesverfassungsgericht dem Schleswig-Holsteinischen Landtag bereits in sechs Angelegenheiten Schriftsätze übersandt, welche der Landtag bislang nicht veröffentlicht hat:

  1. Organstreitverfahren von Abgeordneten der PIRATEN gegen den Schleswig-Holsteinischen Landtag wegen Funktionszulagen[3]
  2. Wahlprüfungsbeschwerden zur Landtagswahl am 6. Mai 2012[4]
  3. Verfassungsbeschwerden zur Erhebung der Filmförderungsabgabe[5]
  4. Verfassungsbeschwerden zum Ruhenlassen von Jagdrevieren[6]
  5. Verfassungsbeschwerde wegen der Untersagung einer Tanzveranstaltung am Karfreitag[7]
  6. Kommunale Verfassungsbeschwerden der Kreise Dithmarschen, Ostholstein, Steinburg und Nordfriesland wegen Kinderbetreuungskosten[8]
Kommentar schreiben

Comments are closed here.