Geheimrat statt Ältestenrat?

Pressemitteilung der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 31.05.2012:

Geheimrat statt Ältestenrat?

In der gestrigen Sitzung des Ältestenrats des schleswig-holsteinischen Landtags haben die Fraktionsvorsitzenden von FDP, SPD und CDU angekündigt, Ältestenratssitzungen weiterhin vertraulich halten und dies künftig auch in der Geschäftsordnung festschreiben zu wollen. Damit soll der Bevölkerung auch in Zukunft vorenthalten werden, welche Absprachen die Fraktionen untereinander treffen. Erstmals wären Auskünfte an Presse und Öffentlichkeit sogar mit Strafe bedroht.

Dazu erklärt der Abgeordnete Wolfgang Dudda von der Piratenpartei: „Wer diese Art von Hinterzimmerpolitik wie bisher fortsetzen möchte, hat die schlimme Botschaft, die sich aus der nur 60%-igen Wahlbeteiligung ergibt, immer noch nicht verstanden.“

Der Vorstoß der etablierten Fraktionen erfolgt vor dem Hintergrund, dass die PIRATEN auch den Inhalt von Ältestenratssitzungen in öffentlicher Sitzung besprechen und ihre Fraktionssitzungen in das Internet für jedermann zum Nachhören einstellen.[1] Würden die Sitzungen des Ältestenrats in der Geschäftsordnung für vertraulich erklärt, könnte sich der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN bei Fortsetzung dieses Grades an Transparenz strafbar machen (§ 353b Strafgesetzbuch).

„Wir werden uns einer Geheimhaltung jeglicher Beratungen im Ältestenrat nicht freiwillig beugen, weil diese Gespräche alle Schleswig-Holsteiner angehen, etwa wenn vereinbart wird, welche Gesetzentwürfe der Landtag beraten soll (Tagesordnung) oder welche Steuergelder die Fraktionen vereinnahmen wollen“, erklärt Patrick Breyer, Vorsitzender der Piratenfraktion. „Falls die übrigen Fraktionen den Ältestenrat zum Geheimrat machen sollten, wird sich dieser Beschluss an der Verfassung messen lassen müssen, inbesondere an der verfassungsrechtlich geschützten Mandats-, Meinungs- und Pressefreiheit.“

Einmal mehr zeigt sich hier die Rückständigkeit des schleswig-holsteinischen Landtages. Zwei Berliner Bezirksverordnetenversammlungen tragen dem Transparenzgedanken besser Rechnung: Sie haben auf Antrag der PIRATEN beschlossen, dass ihr Ältestenrat künftig öffentlich tagt.[2] Die PIRATEN treten dafür ein, Ältestenratssitzungen auch in Schleswig-Holstein öffentlich abzuhalten, außer wenn dabei sensible Sicherheitsbelange oder Beschäftigtendaten erörtert werden. Der Landtag entscheidet die Frage in seiner ersten Sitzung am Dienstag, den 5. Juni.

Hintergrund:

Der Ältestenrat besteht aus dem Landtagspräsidenten, den Vizepräsidenten sowie je einem Vertreter der Fraktionen (in der Praxis die Fraktionsvorsitzenden). Er hat die Aufgabe, Empfehlungen zu den folgenden Fragen zu erarbeiten:

  • Arbeitsplan (Tagesordnung) des Landtages,
  • Besetzung der Stellen der Ausschußvorsitzenden,
  • Personalfragen des Landtages,
  • Verhaltensregeln für die Abgeordneten,
  • Fragen betreffend die Fraktionen des Landtages in ihrer Gesamtheit (z.B. Raumverteilung),
  • Haushaltsplan des Landtages einschließlich der eigenen Mittel der Fraktionen.

In der Praxis erzielen die Fraktionsvorsitzenden im Ältestenrat in der Regel eine Einigung, die dann ohne weitere Debatte so umgesetzt wird.

[1] https://www.piratenfraktion-sh.de/protokoll-der-fraktionssitzung-vom-30-05-2012/

[2] http://piratenpartei-friedrichshain-kreuzberg.de/2011/10/28/piraten-in-der-bvv-erstes-wahlversprechen-eingelost-transparenz-ab-drucksache-00001/, http://fraktion-piraten-lichtenberg.de/2012/05/25/offentliche-altestenratssitzungen/

Ende der Pressemitteilung

Anmerkung:

Wir haben heute ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu der Problematik angefordert:

Sehr geehrte [anonymisiert],

in der konstituierenden Sitzung des Landtags wollen einige Fraktionen beantragen, folgenden Satz in die Geschäftsordnung des Landtags aufzunehmen: „Die Sitzungen des Ältestenrats sind vertraulich.“

Der wissenschaftliche Dienst hat zu der Vertraulichkeitsregelung in § 17 Abs. 2 GO angemerkt: „Über den Inhalt vertraulicher Beratungen darf von den Teilnehmern nichts an Außenstehende mitgeteilt werden. Ein solcher erhöhter Diskretionsschutz bedarf einer besonderen Legitimation und ausdrücklicher Beschlussfassung des Ausschusses. Der Ausschuss hat bei seiner Entscheidung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, insbesondere das Übermaßverbot, zu beachten. Er muss ebenso wie beim Beschluss über die Nichtöffentlichkeit zwischen dem Interesse an größtmöglicher Transparenz seiner Arbeit und dem legitimen staatlichen oder privaten Interesse an einer vertraulichen Behandlung abwägen. Deshalb sieht die Geschäftsordnung als Regelfall auch vor, dass nicht pauschal die gesamte Tagesordnung oder ein vollständiger Tagesordnungspunkt, sondern nur Teile der nichtöffentlichen Beratung oder bestimmte Mitteilungen in nichtöffentlicher Sitzung als vertraulich zu behandeln sind.“

In einem Gutachten hat der Wissenschaftliche Dienst ausgeführt: „Es können dabei nur Teile der Sitzung für vertraulich erklärt werden; eine generelle Vertraulicherklärung aller Beratungen eines Ausschusses ist unzulässig. Zudem muss bei dem Beschluss berücksichtigt werden, dass die Vertraulichkeit vom Gesetz als Ausnahme vorgesehen ist. Besondere Umstände müssen die ausnahmsweise Vertraulichkeit rechtfertigen“.
https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/parlament/datenschutz/dokumente/datenschutzgrem_gutachten-pers-info-aussch.pdf

Im Namen meiner Fraktion darf ich den Wissenschaftlichen Dienst um eine kurze Stellungnahme zu den folgenden Fragen bitten (bis Montag):

1. Würden die Sitzungen des Ältestenrats generell für vertraulich erklärt, wären Mitteilungen über Inhalt und Ergebnis der Beratungen an die Presse und die Öffentlichkeit stets untersagt und Mitteilungen an andere Abgeordnete nur noch zulässig, wenn diese aus Gründen der parlamentarischen Arbeit „unerlässlich“ sind?

2. Wären Mitteilungen über Inhalt und Ergebnis von Ältestenratssitzungen nach Maßgabe des § 353b Abs. 2 Nr. 1 StGB künftig strafbar, während eine solche Strafbarkeit nach der bisherigen Geschäftsordnung nicht besteht?

3. Stünde eine generelle und unterschiedslose Vertraulicherklärung der Beratungen des Ältestenrats samt Strafbarkeitsdrohung im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben, u.a. der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit im Rahmen des freien Mandats der an Ältestenratssitzungen teilnehmenden und der nicht teilnehmenden Abgeordneten, dem Verfassungsgrundsatz der Parlamentsöffentlichkeit (Art. 15 Abs. 1 S. 1 LVerf), dem Informationsanspruch der Presse (§ 4 LandespresseG, Art. 5 Abs. 1 GG) sowie dem Verhältnismäßigkeitsgebot?

Die dritte Frage stellt sich beispielsweise bei Absprachen des
Ältestenrats, an deren Kenntnis ein hohes Interesse der Öffentlichkeit, jedoch kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse (vgl. Art. 23 Abs. 3 LV) besteht. So hat die Landtagsverwaltung über Ergebnisse der Ältestenratssitzung am 30.5. öffentlich berichtet (Reduktion der Zahl der Vizepräsidenten, Ausschussvorsitze, Sitzordnung), hält diese offensichtlich also nicht für generell geheimhaltungsbedürftig:
https://www.landtag.ltsh.de/homepage/kategorie1/konstituierung-text.html

Ich bitte Sie, die Antworten auf unsere Fragen auch den übrigen Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

17 Kommentare

17 Kommentare

  • 1
    Jochen Nibbe
    31. Mai 2012 um 16:31 Uhr

    Wenn Inhalt und Ergebnis der Beratungen des Ältestenrates vertraulich sein sollen, wie kann dann die Tagesordnung ins Parlament gebracht werden? Sollte das am 5. Juni so in der GO angenommen werden, wäre ich dafür sofort jeden an die Öffentlichkeit (Parlament, Ausschuss, Presse, Mitarbeiter, etc.) dringenden Punkt zu beklagen. Sollen sich doch die Gericht mit diesem Wahnsinn beschäftigen.

  • 2
    31. Mai 2012 um 16:37 Uhr

    +1

    Das macht ihr super! Weiter so.

  • 3
    Benjamin Diefenbach
    31. Mai 2012 um 16:52 Uhr

    gute Arbeit, habt euch ja gleich ins Geschehen gestürzt, ganz wie es sich gehört.
    Man könnte die Sitzungen auch heimlich mitschneiden und dann anonym leaken *hust*
    gibt auch Presse *hust*

  • 4
    jemand
    31. Mai 2012 um 17:28 Uhr

    Völlig lächerliche Praktiken. Stehe da zu 100% auf eurer Seite.

  • 5
    Anonymous
    31. Mai 2012 um 17:52 Uhr

    Ihr macht das super, weiter so.

  • 6
    Bürger
    31. Mai 2012 um 19:03 Uhr

    Die haben jetzt echt Angst dass ihre Korrupte Macht dahin geht..

  • 7
    Peter
    31. Mai 2012 um 19:12 Uhr

    Einfache Lösung: Bildet keine Fraktion. Dann seid ihr auch nicht im Ältestenrat. Das ist doch ohnehin ein Werkzeug veralteter Politikausübung. Ich halte es für eine schlechten Kompromiss alles abzulehnen, was Fraktionen ausmacht und dann doch eine zu bilden. Seid freie Mandatsträger!

  • 8
    Jürgen
    1. Juni 2012 um 11:15 Uhr

    Prima, brecht diese alten Strukturen und Holzköpfe auf!

  • 9
    NullPlusEins
    4. Juni 2012 um 20:33 Uhr

    Sollte das wirklich beschlossen werden, sorgt bitte dafür dass die Presse das ausreichend mitbekommt und nervt die anderen Parteien damit konstant. Viel deutlicher kann man das Politikversagen der etablierten Parteien nicht machen!

    Danke euch!

  • 10
    Kris
    5. Juni 2012 um 13:07 Uhr

    Wer aus Eurer Fraktion hat denn dem Antrag der anderen Fraktionen zugestimmt und mit welcher Begründung?

    Es wundert mich, dass bei einem so zentralen Anliegen der Piraten wie dem der Transparenz jemand de facto gegen den eigenen Antrag stimmt…

    • 11
      Patrick Breyer
      5. Juni 2012 um 16:08 Uhr

      Wir haben die Anträge Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages und Parlamentarismus im Wandel mit eingebracht und dafür gestimmt, weil dort sinnvolle Änderungen vorgesehen sind (z.B. zwei statt vier Vizepräsidenten, was Ausgaben einspart) bzw. diskutiert werden sollen (z.B. wie Debatten lebendiger gestaltet werden können).

      Dagegen haben wir PIRATEN geschlossen gegen die Fortgeltung der bisherigen Geschäftsordnung gestimmt, weil diese zu intransparent und zu undemokratisch ist.

      Der Präsident hat dann zur Abstimmung gestellt, ob wir unseren eigenen Transparenzantrag in den Innen- und Rechtsausschuss verweisen lassen möchten. Gegen diesen Überweisungsvorschlag habe ich gestimmt, weil unser Antrag in meinen Augen sofort hätte angenommen werden sollen, um auch für eine Übergangszeit nicht mit der alten, intransparenten Geschäftsordnung arbeiten zu müssen.

      • 12
        Kris
        5. Juni 2012 um 16:22 Uhr

        Danke für die Antwort.

        Ich meinte jedoch den Antrag zur Immunität, bei dem ja der Landtagspräsident eigens von Euch darauf hingewiesen wurde, dass 4 dagegen, 1 Enthaltung und 1 dafür (!).

        Das Protokoll liegt noch nicht vor, aber hier ist auch erwähnt, dass nur 4 von 6 gegen den Antrag der anderen Fraktion stimmten: http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/juni_1_2012/texte/06_immunitaet.htm

        Die Begründung, warum jemand für die von Eurer Fraktion ingesamt abgelehnte Immunitätsregelung gestimmt hat, würde mich interessieren.

      • 13
        Patrick Breyer
        5. Juni 2012 um 18:34 Uhr

        Ich selbst habe gegen die Fortgeltung der alten Immunitätsgrundsätze gestimmt, Wolfgang dafür. Er war zufrieden damit, dass unser Antrag zur Überarbeitung der Immunitätsgrundsätze angenommen wurde. Dieser Antrag sieht vor, dass der Innen- und Rechtsausschuss prüft, ob und inwieweit Änderungen an den Immunitätsgrundsätzen erforderlich sind.

        http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0000/drucksache-18-0008.pdf

      • 14
        Kris
        5. Juni 2012 um 18:42 Uhr

        Danke für die Auskunft