Zu Top 21: „Gemeinsam gegen Diskriminierung“

Zu dem gemeinsamen Antrag „Rechte von trans- und intersexuellen Menschen stärken“ sagt der Piratenabgeordnete, Torge Schmidt:

„Bei aller Sorge um die US-Wahl, sollten wir nicht vergessen, dass wir auch hier in Deutschland bei weitem noch nicht so weltoffen und frei von Diskriminierungen sind, wie wir glauben.

Immer wieder musste das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren eingreifen, um trans- und intersexuellen Menschen ihr gutes Recht zu zusprechen. Sei es, dass Transexuelle nicht ihren selbst gewählten Vornamen bei Eheschließung verlieren oder wenn sie Kinder zeugen oder gebären.

Aber, trans- und intersexuelle Menschen leiden auch heute noch stark unter Diskriminierung. Alleine, dass Transsexuelle laut WHO immer noch als psychisch krank gelten, ist eine Stigmatisierung. Auch die Tatsache, dass es ein eigenes Transsexuellengesetz gibt, ist diskriminierend. Warum stehen die Regelungen nicht einfach im BGB?

Abseits der gesetzlichen Hürden sieht es nicht besser aus, es wird Transsexuellen nicht leicht gemacht: Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, Pathologisierung, gesellschaftliche Ausgrenzung und somit ein erhöhtes Armutsrisiko… – es gibt großen Handlungsbedarf. Dem nimmt sich der gemeinsame Antrag an. Und das ist richtig so. „

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