Landesrechnungshof wird oft ignoriert

Der Landesrechnungshof überwacht die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung des Landes. Wie die folgende Auflistung zeigt, gibt es zahlreche bislang nicht umgesetzte Empfehlungen des Landesrechnungshofs.

Hinweis: Die Liste ist ungefiltert und gibt auch Empfehlungen wieder, die wir PIRATEN politisch ablehnen (z.B. Studiengebühren).

Prüfungsrechte bei der Eingliederungshilfe

Bemerkungen 2011, Nr. 26 und 2012, Nr. 31

Der Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat dazu das folgende Votum beschlossen (Drs. 17/2036):

„Seit 1993 fordert der Landtag, ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs bei Einrichtungsträgern der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu vereinbaren.

Der Finanzausschuss begrüßt, dass das Sozialministerium Lösungsvorschläge für ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs erarbeitet und beim Neuabschluss des Landesrahmenvertrags ein Prüfungsrecht für den Landesrechnungshof verankern will.

Dem Finanzausschuss ist über das Ergebnis bis zum 31. März 2012 zu berichten.“

Die Prüfungsrechte für den Landesrechnungshof sind in dem geschlossenen Landesrahmenvertrag nach § 79 SGB XII nicht vereinbart worden.

Landesblindengeld

Bemerkungen 2011, Nr. 25 in Verbindung mit Entwurf des Landeshaushaltsplans 2013 – Kap. 1005, Titel 633 02

Der Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat dazu das folgende Votum beschlossen (Drs. 17/2036):

Der Finanzausschuss nimmt die Feststellungen des Landesrechnungshofs zur Kenntnis.

Die Landesregierung wird gebeten, auf Bundesebene eine einheitliche Lösung zum Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung zu initiieren. Dem Finanzausschuss ist über den Sachstand bis zum 31. März 2012 zu berichten.“

Förderrichtlinien parteinahe Stiftungen:

Bemerkungen 2009, Nr. 8

Staatsleistungen an die Kirchen:

Bemerkungen 2007, Nr. 9, Ergebnisbericht 2010, Nr. 3.2.2, Bemerkungen 2011, Nr. 11

Die Staatsleistungen steigen weiter. Ob die Landesregierung die in der 17. Legislaturperiode begonnenen Verhandlungen mit der Nordelbischen Kirche zur Reduzierung der Staatsleistungen und Novellierung des Schleswig-Holsteinischen Kirchenvertrags von 1957 fortsetzt, ist offen. Die Gespräche haben bislang nicht zu einem Ergebnis geführt. Initiativen, über den Bundesrat ein Ablösegrundsätzegesetz des Bundes zu erreichen, sind nicht bekannt.

Medizinstudienplätze und Hochschulfinanzierung:

Bemerkungen 2009, Nr. 20: Sonderbericht 2011, Tz. 12 und Bemerkungen 2012, Nr. 25

Schleswig-Holstein bietet – gemessen an seinem Bevölkerungsanteil und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – zu viele besonders teure Medizinstudienplätze an. Ohne die Mittel, die in Forschung und Lehre in der Hochschulmedizin fließen, sind die schleswig-holsteinischen Hochschulen unterfinanziert.

Es ist der Landesregierung bisher nicht gelungen, (klinische) Medizinstudienplätze abzubauen und frei werdende Mittel in den übrigen Hochschulbereich umzuschichten. Es gibt keine kennzahlengestützte Hochschulfinanzierung (Sockelbudget).

Der LRH hat ein Modell vorgeschlagen, dass sich an Studienplätzen, Studierendenzahlen und nach Fächergruppen differenzierten Grundmitteln für Forschung und Lehre orientiert.

Das Wissenschaftsministerium entwickelt zz. mit den Hochschulen ein eigenes Modell. Das Ergebnis steht aus.

Studienbeiträge:

Sonderbericht 2011, Tz. 8.9 und Bemerkungen 2012, Nr. 3.2:

Studienbeiträge könnten zur Verbesserung der Studienbedingungen beitragen und die Hochschulen finanziell entlasten. Sie können sozialverträglich ausgestaltet werden. Die Ablehnung von Studienbeiträgen durch die Politik lässt sich nicht auf Sachargumente stützen.

Das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung hat festgestellt, dass Studienbeiträge die Studierneigung nicht verringern. Die Studienberechtigten verbinden mit einem beitragspflichtigen Studium höhere Ertragserwartungen. Und dieses ist vor allem bei Studienberechtigten aus nichtakademischen Haushalten der Fall – also bei der Gruppe, für die ein deutlich negativer Effekt von Studienbeiträgen auf die Studierneigung vermutet wird. Im Übrigen könnte der Bund die Studienbeiträge refinanzieren. Zwar sind die Möglichkeiten des Bundes im Bereich der Hochschulfinanzierung durch die Föderalismusreform eingeschränkt worden (Kooperationsverbot). Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 13 Grundgesetz kann er aber die Ausbildungsbeihilfen regeln. Die von den Hochschulen erhobenen Studienbeiträge könnte also der Bund tragen, indem er den Studierenden in gleicher Höhe Zuschüsse gewährt. Dadurch würde der Bund mittelbar die Hochschulen finanziell unterstützen

IT und Schulen (Schulverwaltung, Landesnetz Bildung, pbon):

Bemerkungen 2011, Nr. 10

Gespräche im Finanzausschuss noch nicht beendet.

Zentrales IT-Management und CIO:

Bemerkungen 2012, Nr. 22 und 23

Hier laufen die Berichtspflichten zur Jahresmitte 2013.

G8- und G9-Gymnasien:

Bemerkungen 2012, Nr. 13

Der Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat dazu das folgende Votum beschlossen (Drs. 18/323 vom 08.11.2012):

Der Finanzausschuss teilt die Feststellung des Landesrechnungshofs, dass der parallele Betrieb von G 8 und G 9 an einer Schule unwirtschaftlich ist, und weist darauf hin, dass eine angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Wiedereinführung von G-9-Bildungsgängen an Gymnasien fehlt.

Das räumliche Nebeneinander von Bildungsgängen mit gleichen Bildungszielen – wie zum Beispiel Gymnasien mit G-9-Zweig und Gemeinschaftsschulen mit der Möglichkeit des Abiturs nach neun Jahren – ist grundsätzlich aufzulösen. Bestehende G-9-Gymnasien haben Bestandsschutz. Das Bildungsministerium ist aufgefordert, über die Schulentwicklungsplanung zu berichten und dabei darzustellen, wie die Wirtschaftlichkeit gesteigert werden kann.

Das Handlungskonzept ist dem Finanzausschuss bis Ende Mai 2013 vorzulegen.

Unterrichtsausfall:

Bemerkungen 2012; Nr. 12

Der Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat dazu das folgende Votum beschlossen (Drs. 18/323 vom 08.11.2012):

Im Schuljahr 2009/10 sind an den öffentlichen Gymnasien fast 10 % des planmäßigen Unterrichts ausgefallen. Das vom Bildungsministerium verwendete IT-System ODIS zur Ermittlung des Unterrichtsausfalls ist in seiner Qualität umstritten. Der Finanzausschuss erwartet eine Neuausrichtung des Verfahrens ODIS, ob und wo Verbesserungen zur Vermeidung des Unterrichtsausfalls an allen Schularten durchgeführt werden müssen.

Der Finanzausschuss stimmt mit dem Landesrechnungshof überein, dass der Unterrichtsausfall weiter gesenkt werden muss. Zur weiteren Absenkung des Unterrichtsausfalls muss das Bildungsministerium ein Konzept erarbeiten, das Vorgaben und Handlungsanweisungen gegen den Unterrichtsausfall beinhaltet und eine Erfolgsanalyse ermöglicht.

Das Bildungsministerium ist aufgefordert, dem Finanzausschuss bis Ende des Jahres 2012 zu berichten.

ODIS:

Zum Thema „ODIS“ hat die Landesregierung am 06.11.2012 auf die Kleine Anfrage eines Abgeordneten (Piraten) u.a. geantwortet:

Das MBW prüft derzeit, inwiefern methodische und technische Veränderungen not-wendig und möglich sind, um die Aussagekraft der Daten zu steigern und die Datenerhebung für Schulen zu erleichtern.

Das Konzept wird im Laufe des kommenden Jahres vorliegen.

Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes werden auch die finanziellen Bedarfe ermittelt.

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