Schleswig-Holstein gegen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Telekommunikationsdatenabfrage

Pressemitteilung von Dr. Kai Dolgner (SPD), Burkhard Peters (Bündnis90/Die Grünen), Patrick Breyer (PIRATEN) und Lars Harms (SSW) vom 10.12.2012:

Schleswig-Holstein gegen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Telekommunikationsdatenabfrage

Schleswig-Holstein will im Bundesrat grundlegende Änderungen am umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur staatlichen Telekommunikations-Datenabfrage fordern. Die Koalition aus SPD, Grünen, SSW hat sich mit den PIRATEN auf neun Forderungen zum Schutz der Vertraulichkeit und Anonymität der Telekommunikation verständigt.[1]

Nach dem Willen Schleswig-Holsteins muss der Ermittlung von Internetnutzern künftig regelmäßig eine richterliche Prüfung und Anordnung voran gehen. Die Herausgabe von Zugangssicherungscodes (wie Passwörter, PINs und PUKs) soll nur als letztes Mittel und nur unter klaren, engen Voraussetzungen zugelassen werden, weil sie „den Zugriff auf weitere sensible Inhalte der Telekommunikation und sogar weitere persönliche Inhalte wie Fotos, Tagebücher und Dokumente“ ermöglichten. Die Bürger sollen von staatlichen Datenerhebungen nachträglich benachrichtigt werden, damit sie beispielsweise ein offengelegtes Passwort wieder ändern können. Verschärfungsforderungen der Bundesratsausschüsse nach einer Ausweispflicht für Handykarten oder einem Recht auf Änderung verschlüsselter Passwörter[2] will das Nordland ablehnen.

Schleswig-Holstein setzt sich mit dieser Position an die Spitze der politischen Kritik an dem Gesetzentwurf von Innenminister Friedrich (CSU) zur Datenabfrage. Wirtschaftsverbände,[3] der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,[4] das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum[5] und der Deutsche Journalistenverband[6] warnen eindringlich vor dem Gesetzentwurf. Am Freitag wird der Bundesrat über die Vorschläge seiner Ausschüsse und über den geplanten Antrag der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung abstimmen. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das einer Verfassungsbeschwerde des schleswig-holsteinischen Abgeordneten der PIRATEN Patrick Breyer gegen die bisherigen Regelungen teilweise stattgegeben hatte.[7]

[1] Die heute im Innen- und Rechtsausschuss beschlossene Stellungnahme im Wortlaut: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/0400/umdruck-18-0487.pdf
[2] Verschärfungsforderungen: https://www.bundesrat.de/cln_236/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2012/0601-700/664-1-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/664-1-12.pdf
[3] Stellungnahme des eco-Verbands: http://www.eco.de/2012/news/tkg-aenderung-verfassungskonform.html
[4] Stellungnahme des AK Vorrat: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/714/79/
[5] Stellungnahme des Landesdatenschutzzentrums: https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20121127-tkg-aenderung.htm
[6] Stellungnahme des Journalistenverbands: https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-info-download/pressemitteilungen/detail/article/informantenschutz-in-gefahr-1.html
[7] Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: http://www.daten-speicherung.de/index.php/telekommunikationsgesetz-verfassungswidrig-beschwerdefuhrer-begrusen-urteil/

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