FDP betreibt verbotene Wahlwerbung aus Fraktionsmitteln

Als einzige Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag unterstützen die PIRATEN die beim Landesverfassungsgericht vorgebrachten Einwände gegen die Durchführung der Landtagswahl teilweise. Dies ergibt sich aus der heute veröffentlichten Stellungnahme der Piratenfraktion an das Landesverfassungsgericht in Schleswig.[1]

„Wir haben es uns mit dieser Entscheidung angesichts der Tatsache, dass einer der Beschwerdeführer, Ingo Stawitz, als einer der führenden Rechtsextremisten in Schleswig-Holstein und aktives NPD-Mitglied ist, nicht leicht gemacht. Trotz der Tatsache, dass Rechtsextremisten immer wieder, wie auch im aktuellen Fall, versuchen, unsere demokratische Rechtsordnung zu nutzen, um rechtsextremes und gegen Minderheiten gerichtetes Gedankengut zu verbreiten, lassen wir uns nicht von berechtigten Beschwerdepunkten, die wir im folgenden aufführen, abhalten, denn dies wäre ein Erfolg für die NPD. Wir treten ein für ein solidarisches, weltoffenes Schleswig-Holstein und verteidigen dieses gegen alle, die unter scheinbar rechtlichen Argumentationen unsere Demokratie bekämpfen“, erklärt die Piraten-Abgeordnete Angelika Beer.

Wolfgang Dudda, MdL, ergänzt: „Stawitz ist bekennender und praktizierender Faschist, der unsere Verfassung bekämpft. Politisch muss man ihm und seinen Leute entschlossen begegnen. Seine Wahlprüfungsbeschwerde, die teilweise inhaltlich fundiert ist, zu unterdrücken, würde bedeuten, sich vor der NPD wegzuducken anstatt sie zu entlarven. Mit unserer Unterstützung der Wahlprüfungsbeschwerden ist keinerlei Unterstützung der Person der Beschwerdeführer verbunden.“

In der Sache ist nach Ansicht der PIRATEN die 5-Prozent-Sperrklausel zur Landtagswahl, die kleine Parteien vom Einzug in den Landtag ausschließt, „insgesamt nicht (mehr) zu rechtfertigen“. Ohne sie wäre „die viel kritisierte Privilegierung des SSW beseitigt, ohne die Vertretung der dänischen Minderheit im Landtag zu erschweren“. Die PIRATEN rügen außerdem die breit angelegte Brief- und Kinokampagne der FDP-Bundestagsfraktion im Vorfeld der Landtagswahl als verbotene Wahlwerbung aus Fraktionsmitteln.

„In ihrem verzweifelten Kampf um die 5-Prozent-Hürde scheut die FDP auch vor verbotenen Mitteln nicht zurück“, kritisiert Patrick Breyer, Fraktionsvorsitzender der PIRATEN. „Im Jahr 2011 hat die FDP-Bundestagsfraktion fast ein Viertel der ihr gewährten Steuermittel für PR-Zwecke ausgegeben – weit mehr als jede andere Fraktion [2]. Nach der Rechtsprechung sollen die Ausgaben der Fraktionen für eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit 10 Prozent der Einnahmen nicht übersteigen [3]. Ungeachtet des öffentlichen Aufschreis gegen die FDP-Werbekampagne [4] macht die im Abstiegskampf befindliche FDP unverdrossen weiter: Im Vorfeld der Niedersachsenwahl verschickt sie erneut massenhaft Briefwerbung [5] und produziert Werbefilmchen [6]. Bundestagspräsident Lammert muss diesem Missbrauch von Steuergeldern ein sofortiges Ende setzen, denn Geld darf nicht über unsere Demokratie entscheiden!“

Die Bundestagsverwaltung prüft die Frage bereits [7]. In Niedersachsen liegt die FDP nach der letzten Meinungsumfrage bei 4 Prozent [8].

[1] https://www.piratenfraktion-sh.de/wp-content/uploads/2012/12/2012-12-04_Stellungnahme_Wahlpruefungsverfahren.pdf
[2] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/105/1710560.pdf
[3] Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.05.1995 (Az. 6 A 286/94)
[4] http://www.sueddeutsche.de/politik/fdp-fraktion-und-die-landtagswahlen-wahlkampf-an-der-grenze-zur-illegalitaet-1.1348803
[5] http://dasvergoldetezeitalter.de/wp-content/uploads/2012/11/Anschreiben_Bruederle.pdf
[6] http://www.youtube.com/watch?v=6DFdHo_mKMw
[7] http://www1.wdr.de/themen/politik/sp_neuwahl/infos/fdp224.html
[8] http://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/niedersachsen.htm

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5 Kommentare

  • 1
    5. Dezember 2012 um 13:48 Uhr

    „Öffentlichkeitsarbeit“ ist aber auch ein sehr ungünstiges Wort für euren Standpunkt! Ohne sie, gibts nämlich keine funktionierende Basisdemokratie in Parlamenten. Das Berliner Streamingequipment incl. Server etc. der PIRATEN, könnte man auch zur Öffentlichkeitsarbeit zählen. Zugleich ist es aber auch unmittelbares, politisches Arbeitsmittel.

    Setzt euch bitte dafür ein, das Wort „Öffentlichkeitsarbeit“ durch „Werbung“ oder Promotion o.ä. zu ersetzen. Es war beim Erfinden des Artikels sicher nicht vorstellbar, dass Parteien sich einmal selbst finanziell um die Bild und Tonübertragungen ihrer Fraktionssitzungen kümmern werden.

  • 2
    13. Dezember 2012 um 11:07 Uhr

    Immer schön aufpassen wenn Verfassungsfeinde unterwegs sind!

    http://rundertischdgf.wordpress.com/2012/10/14/verfassungsfeinde-schon-wieder-am-werk/