Breite Zustimmung zu Pirateninitiative gegen Kommunikationsdaten-Pläne der Bundesregierung

Die Piraten sind mit einigen ihrer datenschutzrechtlichen Bedenken am geplanten Telekommunikations-Gesetzes des Bundes auf breite Zustimmung gestoßen. Die Landesregierung soll das Gesetz im Bundesrat ablehnen, solange nicht der Schutz der Vertraulichkeit und der Anonymität entscheidend verbessert worden sei, fordern die Piraten. Lediglich die CDU sprachen sich gegen den Antrag aus.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung erfülle nicht die „verfassungsmäßigen Grenzen“, konstatierte der Vorsitzende der Piraten-Fraktion, Patrick Breyer mit Blick auf den zehnseitigen Antrag seiner Fraktion. Medizinische, psychologische oder juristische Beratung beispielsweise bräuchten anonyme Kommunikationskanäle im Netz. Das gleiche gelte für Kontakte mit Journalisten oder politischen Aktivisten. Deshalb forderte Breyer hierzu, dass ein Richter zustimmen muss, bevor staatliche Stellen auf die Daten von Internet-Nutzern zugreifen dürfen. Zudem müssten die Betroffenen benachrichtigt werden. Und: Die Datenauslieferung müsse auf begründete Einzelfälle beschränkt bleiben. Denn: „Die freie und unbefangene Kommunikation bildet das Rückgrat unser Demokratie“, so der Pirat.

Innenminister Andreas Breitner (SPD) kündigte „eine intensive Prüfung“ des geplanten Bundesgesetzes an. Zwar sei eine „gewisse Eile“ geboten, da das Bundes-Verfassungsgericht eine Neuregelung der Datenspeicherung bis Juli 2013 verlangt habe – dennoch gehe Gründlichkeit vor, so der Minister.

Der Innen- und Rechtsausschuss berät das Thema weiter.

Hauptredner: Axel Bernstein (CDU), Kai Dolgner (SPD), Burkhard Peters (Grüne), Wolfgang Kubicki (FDP), Lars Harms (SSW)

Hintergrund:
Die Piraten wollen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum staatlichen Zugriff auf Telekommunikations- und Internetdaten stoppen. Sie rufen die Landesregierung auf, das Vorhaben im Bundesrat abzulehnen, solange nicht der Schutz der Vertraulichkeit und der Anonymität entscheidend verbessert worden sei.

Unter anderem fordern die Piraten, dass ein Richter zustimmen muss, bevor staatliche Stellen auf die Daten von Internet-Nutzern zugreifen dürfen. Zudem müssten die Betroffenen benachrichtigt werden. Und: Die Datenauslieferung müsse auf begründete Einzelfälle beschränkt bleiben.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei „schlicht verfassungswidrig“, so der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer, der vor dem Bundes-Verfassungsgericht gegen die bisherige Regelung geklagt hatte. Medizinische, psychologische oder juristische Beratung bräuchten anonyme Kommunikationskanäle im Netz. Das gleiche gelte für Kontakte mit Journalisten oder politischen Aktivisten. Die Landesregierungen müssten deshalb im Bundesrat dafür sorgen, dass Internetnutzer künftig nur noch mit richterlicher Genehmigung und nur zur Verfolgung erheblicher Straftaten sowie zum Schutz vor konkreten Gefahren identifiziert werden dürfen, so Breyer.

Quelle: Landtag

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