Bürgerrechte, Anonymität und Schulbuskosten: Landtag berät Pirateninitiativen

Mit drei Initiativen der PIRATEN wird sich der Landtag diese Woche befassen:

1. Gesetzentwurf zur Stärkung der verfassungsmäßigen Rechte des Landtags und des Volkes

Aus dem Hintergrundbericht des Landtags:

Das Land soll sein Verhältnis zu den Bürgern, zu den Kommunen und auch zu Nachbar-Bundesländern und dem Bund neu regeln. Das sehen zwei Verfassungsänderungen vor, die die Piraten und die CDU dem Landtag vorlegen. Neben diesen Vorschlägen liegt auch ein FDP-Vorstoß zur Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung vor.

Das Parlament wird die verschiedenen Entwürfe voraussichtlich in einer eigens hierfür eingerichteten Kommission detailliert beraten ­ Landtagspräsident Klaus Schlie hatte bereits im September eine grundlegende Überarbeitung des 22 Jahre alten Regelwerks angemahnt. In der Kommission soll es dann auch um einen Grundrechtskatalog für das Land und um Jedermann-Klagen beim Landesverfassungsgericht gehen.

Die Piraten wollen die Rechte des Landtages gegenüber der Landesregierung, aber auch die Rechte der Bürger gegenüber dem Parlament stärken. Ein Kernpunkt: Um die schleswig-holsteinische Landesverfassung zu ändern, sollen nach Willen der Piratenfraktion künftig sowohl der Landtag mit Zweidrittelmehrheit als auch die Bürger per Volksentscheid zustimmen müssen. Bisher reicht dafür eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Ein Verfassungsreferendum, wie es beispielsweise in Bayern, Hessen und in der Schweiz üblich sei, erhöhe ,,die Identifikation der Bürger mit ihrer Verfassung“ und löse ,,einen sachlichen und fruchtbaren öffentlichen Diskurs über die Grundlagen des Staates aus“. Ein Volksentscheid über eine Verfassungsänderung benötigt im Lande eine Zwei-Drittel-Mehrheit, wobei mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten für die Änderung stimmen muss.

Darüber hinaus zielt der Piraten-Antrag auf eine ,,Demokratisierung bislang geheimer Verhandlungen über Staatsverträge“. Der Landtag soll der Landesregierung demnach ,,verbindliche Richtlinien“ und ,,rote Linien“ mit auf den Weg geben können, wenn sie das Land bei Verhandlungen vertritt. Bislang werden Staatsverträge, etwa mit dem Bund, anderen Ländern oder öffentlichen Institutionen wie den Kirchen, erst nach Abschluss der Verhandlungen im Landtag ratifiziert. Damit würden die Absprachen aber, wie die Piraten monieren, ,,nur nachträglich demokratisch legitimiert“.

Und: Die Landesregierung soll vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage einreichen müssen, wenn der Landtag dies beschließt. Hintergrund ist die vom Landtag ins Auge gefasste Klage gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz aus dem letzten Jahr. Der Landtag wollte gegen den Bund klagen, weil er durch die Grundgesetzänderung seine Haushaltsautonomie verletzt sah. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage im vorigen September aber mit der Begründung ab, der Absender sei falsch gewesen: Nur die Regierung hätte klagen können – was diese aber nicht wollte.

Unsere Forderung nach einer Demokratisierung geheimer Verhandlungen über Staatsverträge ist durch den geplanten neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag brandaktuell.

2. Schutz der Vertraulichkeit und Anonymität der Telekommunikation

Aus dem Hintergrundbericht des Landtags:

Die Piraten wollen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum staatlichen Zugriff auf Telekommunikations- und Internetdaten stoppen. Sie rufen die Landesregierung auf, das Vorhaben im Bundesrat abzulehnen, solange nicht der Schutz der Vertraulichkeit und der Anonymität entscheidend verbessert worden sei.

Unter anderem fordern die Piraten, dass ein Richter zustimmen muss, bevor staatliche Stellen auf die Daten von Internet-Nutzern zugreifen dürfen. Zudem müssten die Betroffenen benachrichtigt werden. Und: Die Datenauslieferung müsse auf begründete Einzelfälle beschränkt bleiben.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei ,,schlicht verfassungswidrig“, so der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer, der vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die bisherige Regelung geklagt hatte. Medizinische, psychologische oder juristische Beratung bräuchten anonyme Kommunikationskanäle im Netz. Das gleiche gelte für Kontakte mit Journalisten oder politischen Aktivisten. Die Landesregierungen müssten deshalb im Bundesrat dafür sorgen, dass Internetnutzer künftig nur noch mit richterlicher Genehmigung und nur zur Verfolgung erheblicher Straftaten sowie zum Schutz vor konkreten Gefahren identifiziert werden dürfen, so Breyer.

3. Ende der obligatorischen Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten

Zum ersten Mal wird der Landtag voraussichtlich einen Gesetzentwurf der PIRATEN verabschieden: Auf Antrag der FDP und der PIRATEN sollen die Kreise wieder die Möglichkeit erhalten, die Schülerbeförderungs-Kosten vollständig selbst zu übernehmen. Je nach Region müssen Eltern derzeit 70 bis 100 Euro pro Jahr für das erste Kind bezahlen. Wir PIRATEN treten für das Recht auf freie Bildung ein. Da viele Kreise finanziell nicht in der Lage sein werden, die Beförderungskosten zu übernehmen, bleibt die Volksinitiative für freie Schülerbeförderung wichtig. Bis zum Ende des Monats werden noch 3.000 Unterschriften benötigt, damit die Volksinitiative zustande kommt.

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