Energiewende ohne Bürgerbeteiligung ist zum Scheitern verurteilt

Wie die Landesregierung auf Anfrage der Piraten mitteilt, wurden seit Erlass des Windkraft-Moratoriums schon über 230 Windkraftanlagen in mehr als 50 Gemeinden Schleswig-Holsteins ohne Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt. Nur vor 20% der Genehmigungen wurde die Öffentlichkeit über den Antrag informiert und erhielt Gelegenheit zur Stellungnahme.

Für mehr als 60 weitere Anlagen in 20 Gemeinden liegen aktuell noch Anträge vor, über die ohne Beteiligung der Öffentlichkeit entschieden werden soll.

„Ich befürchte, dass unter Federführung von Umweltminister Habeck die Öffentlichkeitsbeteiligung vielfach umgangen wird, um sich mit Einwänden der betroffenen Bürger nicht auseinander setzen zu müssen“, kritisiert der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer von den PIRATEN. „Dies gefährdet die öffentliche Akzeptanz der Energiewende. Mit der Brechstange kann die Energiewende nicht gelingen. Umweltminister Habeck lässt die gesetzlichen Spielräume zugunsten einer verstärkten Bürgerbeteiligung ungenutzt.

Die Bürgerbeteiligung an Gebietsausweisungen reicht nicht. Gerade wenn Standort, Höhe und Anzahl der Windanlagen feststehen, wollen die betroffenen Bürger mitreden.

Allgemein habe ich bei dieser Landesregierung den Eindruck, dass sie bei der Energiewende ideologisch um jeden Preis und ohne Rücksicht auf die Betroffenen ihre Planzahlen erfüllen will. Als Pirat ist für mich klar, dass in Genehmigungsverfahren Einwände der Bürger gehört, ernst genommen und erwogen werden müssen, das geht nur mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Wir PIRATEN wollen, dass alle Genehmigungsanträge für den Bau von Windkraftanlagen samt Standort und Verfahrensstand fortlaufend im Internet veröffentlicht werden und Bürger sich über Vorhaben in ihrer Nähe benachrichtigen lassen können.“

Hintergrund: Der Umfang der Klagemöglichkeiten der Umweltverbände ebenso wie der sonstigen betroffenen Öffentlichkeit hängt entscheidend davon ab, ob für den jeweiligen Windpark von den zuständigen Behörde eine UVP-Pflicht bejaht wird. Nur wenn die UVP-Pflicht bejaht wird, besteht die Pflicht, die Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Ohne Öffentlichkeitsbeteiligung werden Anwohner immer wieder von erteilten Genehmigungen überrascht.

Antwort der Landesregierung:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/5200/drucksache-18-5202.pdf

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