Informationszugangsgesetz verdient seinen Namen nicht

Anders als der Bundestag wollen CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags dauerhaft geheim halten. Außerdem werden Landesrechnungshof und Justiz weiter von der Informationsfreiheit ausgenommen. Dazu der Abgeordnete der PIRATEN, Torge Schmidt:

„Auch der Landtag sollte uneingeschränkt informationspflichtig sein. Hier wird aber in einer Nacht- und Nebelaktion in einem Änderungsantrag sogar noch der Wissenschaftlichen Dienst von der Informationspflicht herausgenommen.

Wir PIRATEN machen kein Geheimnis daraus, dass wir für Transparenz und die Kontrollierbarkeit der öffentlichen Hand stehen. Deshalb haben wir unter anderem angewiesen, dass unsere Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes zeitnah veröffentlicht werden.

Der vorliegende Entwurf schafft allerdings nicht mehr Transparenz und Informationsfreiheit, sondern schränkt sie eher ein. Was hier als großen Transparenz-Wurf verkauft werden soll, schafft den Parteien vor allem Klarheit, worüber sie NICHT auskunftspflichtig sind.

Damit verdient das Informationszugangsgesetz seinen Namen nicht. Es sollte lieber Verschleierungsgesetz heißen.“

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