PIRATEN legen Beweise vor

PIRATEN legen Beweise vor – Rechtfertigungsversuch des Innenministers ist kläglich.

Im Innen- und Rechtsausschuss haben die PIRATEN heute Beweise für die Sexismus- und Rassismus-Vorwürfe an der Polizeischule Eutin vorgelegt. Bereits vergangene Woche war durch die Piratenfraktion bekannt geworden, dass Polizeianwärterinnen 2014 der Leitung in Eutin offen frauenfeindliche, sexistische und rassistische Äußerungen seitens der männlichen Kollegen gemeldet hatten. Disziplinarische Folgen gab es nicht. Die Akten mit den Vorwürfen wurden geschreddert.

Die heute von den PIRATEN vorgelegten Bilder (Link s.u.) wurden in einer WhatsApp-Gruppe der Polizeianwärter verbreitet. Darunter eine verharmlosende Darstellung des Einsatzes von Pfefferspray, Pornografie und rassistische Parolen.

Dazu Dr. Patrick Breyer von den PIRATEN: „Diese Belege haben der Behördenleitung bereits Ende 2014 vorgelegen. Der Rechtfertigungsversuch des Innenministers in der heutigen Sitzung war kläglich: Die Aussage, dass die Vorwürfe der Polizeianwärterinnen nicht konkret genug gewesen seien, ist an den Haaren herbeigezogen und ein Schlag ins Gesicht der mutigen Whistleblowerinnen.

Aus dem vorgelegten WhatsApp-Protokoll geht eindeutig hervor, welcher Anwärter wann welche sexistische und rassistische Äußerungen verbreitet hat. Nicht einmal eine Nachfrage bei den Anwärterinnen hat man für nötig gehalten, bevor ihre Vorwürfe in den Schredder gesteckt wurden.

Es wird dem Innenminister nicht gelingen, durch Abwiegeln und die Vernichtung von Akten diesen Skandal zu beerdigen. Aufgrund des heute von uns veröffentlichten Materials erwarte ich unverzüglich eine erneute Prüfung und disziplinarische Ahndung dieses untragbaren Verhaltens.

Nur so wird glaubwürdig signalisiert, dass Sexismus und Rassismus durch Landesbeamte in diesem und in anderen Fällen nicht folgenlos bleiben.

Der Innenminister wird auch zu klären haben, ob die teils pornografischen Bilder sogar minderjährigen Anwärtern und Anwärterinnen ungefragt zugesandt wurden.“

Breyer wies im heutigen Innen- und Rechtsausschuss darauf hin, dass das Verwaltungsgericht Schleswig die Grafik „WEISS HAT FREI & SCHWARZ MUSS ARBEITEN“ als rassistisch und seine Verbreitung über WhatsApp als Dienstpflichtverletzung eingeordnet hat (Az. 12 B 14/14).

Dokumentation einiger der über WhatsApp von Polizeianwärtern versandter Bilder

Weiterführende Informationen zu den Vorwürfen

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