Auf Antrag der PIRATEN sollen die geplanten Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags in mehreren Punkten geprüft werden. PIRATEN und Landesdatenschutzzentrum halten insbesondere den Abgleich der Beitragszahlerkartei mit den Melderegistern für verfassungswidrig.
Dazu der medienpolitische Sprecher der PIRATEN, Sven Krumbeck:
„Die Meldeämter teilen eh alle Zu- und Umzüge mit. Ein zusätzlicher Meldedatenabgleich ergibt da absolut keinen Sinn.
Wir PIRATEN halten schon die erste Totalübermittlung für unverhältnismäßig. Eine regelmäßige Herausgabe unserer Meldedaten ist nach unserer Ansicht aber ganz klar ein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte der Bürger.
Auf den Prüfstand muss ebenso die Bestätigung von Alterseinstufungen durch die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KjM) und die daraus folgende Verbindlichkeit für nicht-Telemedien.
Nach Angaben des Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) verstößt dieses Vorgehen gegen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, da die Länder nur eine Gesetzgebungskompetenz für Telemedien besitzen.
Wir PIRATEN begrüßen grundsätzlich den neuen Jugendkanal und die Bemühungen der Öffentlich-Rechtlichen den Anschluss an die Jugend wiederzugewinnen. Leider hält der neue Rundfunkstaatsvertrag nach wie vor am Prinzip ‚Sendeschluss im Internet‘ fest.
Wer also Abends oder Nachts arbeitet, kann tagsüber nicht den Tatort sehen, weil dieser erst ab 20 Uhr abrufbar ist.
Jugendschutzregeln aus dem vergangenen Jahrtausend eins zu eins auf das Internet anzuwenden ist absurd. Wir PIRATEN fordern hier eine schnelle Anpassung an die tatsächlichen Bedürfnisse der Bürger in der heutigen Zeit.“
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