Studt muss Rede und Antwort stehen

Wie die PIRATEN bereits vergangene Woche bekannt gemacht haben, sollen in Eutin ausgebildete Polizeianwärterinnen Opfer von frauenfeindlichen, sexistischen und rassistischen Äußerungen geworden sein. Obwohl die Vorwürfe durch Zeugenaussagen und teilweise durch Whatsapp-Protokolle belegt sind, verneint das Innenministerium den „Verdacht eines Dienstvergehens“. Disziplinarverfahren gegen die Verantwortlichen wurden abgelehnt.

Erst auf Antrag der PIRATEN wird Innenminister Studt zu den Vorwürfen Stellung beziehen. Der Innen- und Rechtsausschuss tagt morgen, am Mittwoch, den 18. Mai 2016 um 11:30 Uhr im Sitzungszimmer 142 des Landtags. Die Stellungnahme von Innenminister Studt ist um 13:30 geplant.

 

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Hintergrund:
Aus der Beschwerde der Polizeianwärterinnen bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in Eutin geht hervor, dass bestimmte männliche Kollegen:
1. einer Polizeianwärterin der Polizeischule Eutin beim Schwimmunterricht einen Schlag auf das Gesäß versetzt und Bemerkungen über sich unter einem Badeanzug abzeichnende Brustwarzen einer Polizeianwärterin gemacht haben sollen,
2. sexuell anzügliche Gesten durch Bewegen der Zunge im Mund gegenüber Polizeianwärterinnen gemacht haben sollen,
3. unaufgefordert Pornografie über eine Whatsapp-Gruppe der Polizeianwärter versandt haben sollen,
4. ein Foto, auf dem ein Polizeianwärter ein minderjähriges Mädchen im Arm hält, mit „Meine Neue, haha“ in der Whatsapp-Gruppe der Polizeianwärter kommentiert haben sollen,
5. gegenüber Polizeianwärterinnen fast täglich abfällige Kommentare, Witze und frauenfeindliche Sprüche wie „Frauen haben bei der Polizei nichts zu suchen“ geäußert haben sollen, was als „Psychoterror“ empfunden worden sei sowie Leistung und körperliches Wohlbefinden der Opfer „massiv“ beeinträchtigt habe,
6. das Foto einer Anwärterin als Zielscheibe für ein Handy-Schießspiel verwendet und auf Nachfrage dazu erklärt haben sollen: „Auf manche Personen muss man einfach schießen“,
7. Verharmlosungen von Gewaltanwendung durch die Polizei über die Whatsapp-Gruppe der Polizeianwärter verbreitet haben sollen,
8. ein NPD-Plakat mit der Aufschrift „Ist der Ali kriminell, in die Heimat aber schnell“[1] über die Whatsapp-Gruppe der Polizeianwärter verbreitet und mit „Airline Öztürk steht bereit“ kommentiert haben sollen,
9. Polizeianwärter mit Migrationshintergrund als „Kanacke“ oder „Kümmeltürke“ bezeichnet haben sollen und
10. Sätze wie „Ich will nicht mit so einem Kanacken in einer Dienststelle sein“ und „Wenn ich einen Kanacken als Streifenpartner hätte, würde ich den am Ortsrand sofort aussetzen“ geäußert haben sollen.

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hält nur Personen „mit nachgewiesener sexistischer und/oder fremdenfeindlicher Einstellung“ für in der Regel („grundsätzlich“) ungeeignet für den Beruf eines Polizeibeamten. Nordrhein-Westfalen dagegen hat angehende Polizeibeamte nach der wiederholten Weiterleitung rassistischer und menschenverachtender Bilder und Wortbeiträge wegen „mangelnder Distanz“ zu Rassismus entlassen und vor Gericht Recht bekommen.

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