Mit einer Gesetzesänderung wollen wir erreichen, dass bei der Ausweisung von Windenergieflächen in Schleswig-Holstein ablehnenden Gemeinderatsbeschlüssen und Bürgerentscheiden Rechnung getragen wird, solange ausreichend andere Flächen zur Verfügung stehen. Dieses Maß an Mitbestimmung der Bürger an der Windenergienutzung wäre in Deutschland einmalig. Eine Energiewende und der Bürgerwillen müssen in Einklang gebracht werden.
- Gesetzentwurf im Wortlaut
- Gutachten von Prof. Dr. Arne Pautsch
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