Gebührenbefreiung der Kirchen kippen

Die Kirchen müssen für verlorene Prozesse vor den Zivilgerichten bisher keine Gerichtsgebühren zahlen – so steht es im Gesetz. Ein heute eingereichter Gesetzentwurf[1] der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag fordert nun eine Streichung dieses Privilegs.

„Wie jeder Bürger oder auch jeder Verein in Schleswig-Holstein sollten auch die Kirchen oder andere Religionsgesellschaften die Gerichtsgebühren zu zahlen haben, wenn sie Prozesse verlieren“, erklärt der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei die Initiative. „Warum soll der Steuerzahler für die Gerichtskosten der Kirchen aufkommen?

Fakt ist, dass Städte und Gemeinden wie auch Universitäten allesamt Gerichtsgebühren zahlen müssen. Dass ausgerechnet die Kirchen noch befreit sind, ist ein ungerechtfertigtes Privileg und eine indirekte staatliche Subvention.

Der Wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtags bestätigt, dass Kirchenstaatsverträge diese Gebührenbefreiung nicht festschreiben[2] – jetzt sollten wir handeln. Schleswig-Holstein kann ein modernes europäisches Land sein. Das Land Hessen hat das Gebührenprivileg der Kirchen bereits aufgehoben.“

[1] Gesetzentwurf der Piratenfraktion: http://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2015/05/2015-05-07_GE_GebFrh_Kirchen.pdf
[2] Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/3300/umdruck-18-3352.pdf

(Bild: Ch. Pagenkopf; This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license.)

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2 Kommentare

  • 1
    Anonymous
    9. Mai 2015 um 13:04 Uhr

    Richtig so! Danke!

  • 2
    Michael Ganß
    7. Juni 2015 um 22:12 Uhr

    Absolut richtig. War mir gar nicht bewusst, dass es dieses Privileg gibt.