Einem geheim arbeitenden Verfassungsschutz fehlt die Legitimation

Zur gestrigen Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2013 erklärt Dr. Patrick Breyer, Landtagsabgeordneter der Piraten:

„Der Verfassungsschutzbericht hat wieder einmal bestätigt, dass wir in einem der sichersten Länder der Welt leben. Das gilt für Deutschland wie für Schleswig-Holstein. Unsere Demokratie ist eher aus innen heraus gefährdet als von außen.

Dass die Zahl der Rechtsextremen in Schleswig-Holstein relativ zur Bevölkerungszahl noch immer über dem Bundesschnitt liegt, mahnt allerdings zur Wachsamkeit und nicht nachlassendem gesellschaftlichen Engagement für unsere Demokratie. Die Herausforderung durch antidemokratische Kräfte ist weiter vorhanden.

Erfreut habe ich zur Kenntnis genommen, dass das Innenministerium und der Verfassungsschutz bei Fragen zur NSA-Affäre mittlerweile von ‚ehemals befreundeten Diensten‘ sprechen, wenn sie amerikanische und britische Geheimdienste ansprechen. Auch freue ich mich darüber, dass sich Innenminister Breitner Edward Snowden wegen seiner Enthüllungen zu Dank verpflichtet fühlt. Leider sind Konsequenzen aus dem NSA-Spionageskandal überhaupt nicht erkennbar.

Der Umbau des schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzes wird hinter verschlossenen Türen geplant und ist von vornherein unzureichend angelegt. Wenn uns diese Geheimnistuerei beim NSU-Komplex gerade auf die Füße gefallen ist, kann man doch nicht die Konsequenzen daraus wieder ebenso intransparent beschließen. Einem geheim arbeitenden Verfassungsschutz, dem aus guten Gründen 47% der Bevölkerung nur noch geringes Vertrauen entgegen bringen, fehlt die Legitimation. Wenn wir die geheimdienstlichen Befugnisse des Verfassungsschutzes abschaffen würden, könnten wir die Kapazitäten des Staates bei der sozialen Prävention von Kriminalität, aber auch bei der strafrechtlichen Verfolgung von Straftaten, maßgeblich verstärken. Auf dem Weg dahin arbeiten wir PIRATEN an einem Gesetzentwurf, um die öffentliche Kontrolle des Verfassungsschutzes zu stärken.“

(Bild: cfaerber; Dieses Bild stellt das Siegel oder Logo einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Siegel gemeinfrei („public domain“).)

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1 Kommentar

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    doeschihund
    16. April 2014 um 11:21 Uhr

    Und was hat das alles mit dem aktuellen Verfassungsschutzbericht zu tun? Sind das nicht die immer wiederkehrenden und grundsätzlichen Floskeln?