Piraten-Gesetz soll Fracking auf Landesebene stoppen

Die Piraten im schleswig-holsteinischen Landtag haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Einsatz des umstrittenen Fracking-Verfahrens in Schleswig-Holstein dauerhaft verhindern soll.

Der Abgeordnete Patrick Breyer erklärt dazu: „Unser Gesetzentwurf ist in Deutschland einmalig. So konsequent geht bisher kein Bundesland gegen das mit massiven Risiken verbundene Fracking vor. Nachdem auf Bundesebene weder schwarz-gelb noch schwarz-rot eine Änderung des Bundesberggesetzes zustande gebracht haben, müssen nun die Länder handeln. Deshalb haben wir Piraten uns Kniffe einfallen lassen, Fracking auch ohne Änderung des Bundesberggesetzes zu verhindern. Beim Wasserrecht haben wir als Land die Möglichkeit, von Bundesrecht abzuweichen.“

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf der Piraten vor:
1. Ausdrückliches Verbot von Fracking, „wenn eine Verunreinigung oder nachteilige quantitative Veränderung von Gewässern nicht auszuschließen ist“ (genau dieses Risiko besteht nach wissenschaftlichen Gutachten bei dem Fracking-Verfahren)
2. Zuständig für die Entscheidung wird die untere Wasserbehörde, also der Landrat des betroffenen Gebiets, anstelle des Bergbauamts in Hannover
3. Vor der Entscheidung muss eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung (Anhörung) durchgeführt werden (in Österreich sind nach Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht wegen des damit verbundenen Aufwands alle Fracking-Anträge zurückgezogen worden)
4. Gesetzliche Klarstellung, dass eingehende Genehmigungsanträge wegen überwiegender öffentlichen Interesses auch dann veröffentlicht werden dürfen, wenn sie als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis eingestuft werden (Anträge sollen künftig mit Eingang und nicht erst nach der Entscheidung darüber veröffentlicht werden)

Breyer erklärt: „Die Wasserbehörden sollen zudem die Möglichkeit erhalten, eine Überwachung von Tiefenbohrungen anzuordnen und einen Versicherungsschutz für Schäden zu verlangen. Unvorhergesehene Kontakte zum Grundwasser haben die Unternehmen den Wasserbehörden unverzüglich mitzuteilen. Zudem ist der Betreiber der Bohrung für entstehende Gewässerschäden verantwortlich. Das was für jeden Privaten gilt, muss auch für die Erdöl- und Erdgasindustrie gelten.“

Der Landtag wird den Gesetzentwurf nächste Woche in erster Lesung beraten.

Hintergrund: Seit 2012 macht die Piratenfraktion immer wieder in Sachen Fracking Druck. Sie fordert volle Transparenz bei den Genehmigungsverfahren, ein Fracking-Moratorium und eine Überprüfung der Zuständigkeit des umstrittenen Landesbergamts in Hannover. In Schleswig-Holstein setzen sich viele Gemeinden und Kreise, Wasserversorger und Bürgerinitiativen gegen Fracking ein.

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wassers vor Gefahren des Fracking-Verfahrens:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1500/dr

, , , , , , 2 Kommentare

2 Kommentare

  • 1
    Mario Tants
    18. Februar 2014 um 13:18 Uhr

    UPDATE:

    Unsere Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager begrüßt den Gesetzentwurf der
    Piratenfraktion zu Präzisierung des Wasserrechtes, wird damit doch eine
    von der BI bereits seit langem vorgetragene Forderung in Gesetzesform
    gegossen. Wir erwarten von allen Abgeordneten des Landtages, dass sie
    nicht nur verbal Fracking verhindern wollen, sondern auch konkrete
    Maßnahmen auf Landesebene, wie z.B. die Verschärfung des Wasserrechts in
    Schleswig-Holstein mittragen.
    Dem Antrag der „Piraten“ stattzugeben und deren Gesetzesentwurf
    mitzutragen, käme dem Aufbau weiterer „Deichlinien“, die Minister
    Habeck zum Schutz Schleswig-Holsteins vor Fracking plant, entgegen.
    Seine Bemühungen, auf Bundesebene Fracking zu verbieten bzw. das
    Bergrecht zu ändern, sind bisher leider erfolglos blieben.

    Das Beispiel Österreich zeigt, dass Fracking in dem Moment unattraktiv
    wird, in dem die Unternehmen ein Betriebsplanverfahren durchführen
    müssen und für Schäden durch Fracking in Haftung genommen werden können.
    Das führt zwar nicht zu einem völligen Verbot von Fracking, macht das
    Verfahren jedoch unwirtschaftlich, wenn die Schäden nicht mehr
    unauffällig sozialisiert werden können.

    Mit freundlichem Gruß

    Karin Petersen
    1. Vorsitzende der
    Bürgerinitiative Kein CO2-Endlager e.V.
    http://www.kein-co2-endlager.de/