Geldzuweisungen der Justiz: Prävention sichert Vertrauen!

Auf Anfrage des Abgeordneten Patrick Breyer von der Piratenpartei hat die Landesregierung offengelegt, dass gemeinnützige Organisationen jährlich Zuwendungen in sechsstelliger Höhe aus der Einstellung von Strafverfahren gegen Geldauflagen beziehen – neben justiznahen Einrichtungen profitierten auch Kindergärten, Schulen und Sportvereine. An wen Geldauflagen zu zahlen sind, entscheiden Richter und Staatsanwälte.

Breyer: „Zum Schutz des öffentlichen Vertrauens in die Justiz muss jeder Anschein verhindert werden, dass Richter oder Staatsanwälte bei der Zuweisung von Geldauflagen private oder familiäre Interessen verfolgen können, wie es in der Vergangenheit in anderen Bundesländern leider vereinzelt vorgekommen ist. Ausgeschlossen sein sollte die Begünstigung von Einrichtungen, bei denen eine außerdienstliche, private Mitgliedschaft des Entscheiders oder Familienangehöriger besteht oder von denen sie Vorteile beziehen. Dass die Auswahl der begünstigten Organisation bisher keiner Begründung bedarf, ist eine Gesetzeslücke.“

Dass die Landesregierung keinen Handlungsbedarf sieht, kritisiert Breyer: „Es kann nicht sein, dass es – wie in Hamburg oder Nordrhein-Westfalen – erst einen Justizskandal braucht, bis ausreichende Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden. Mit ihrer Vogel-Strauß-Haltung riskiert Justizministerin Spoorendonk eine Beschädigung des Ansehens der Justiz – das halte ich für unverantwortlich.“

„Auch die Vorkehrungen zum Ausschluss unseriöser Organisationen reichen nicht aus. Den positiv gelisteten Organisationen wird kein öffentlicher Rechenschaftsbericht über die Mittelverwendung abgefordert und ein Prüfungsrecht des Rechnungshofs ist auch nicht gewährleistet. Andere Bundesländer haben Sammelfonds eingerichtet, um eine gleichmäßigere Verteilung der Geldauflagen zu ermöglichen, oder veröffentlichen einen Zuwendungsbericht. In Schleswig-Holstein ist die Zuweisungspraxis dagegen bisher vergleichsweise intransparent. Warum gibt es hier keinen jährlichen Zuwendungsbericht? Die Informationen liegen doch vor, wie meine Anfrage zeigt.“

Hintergrund: Der niedersächsische Landesrechnungshof hat 2009 festgestellt [1], dass die Gerichte durch professionelles „Bußgeldmarketing“ mitunter „massiven Einflüssen ausgesetzt“ seien und die „Sensibilität in Fragen der Korruptionsprävention und die Transparenz bei entsprechenden Entscheidungen verbessert“ werden müsse.

[1] Bericht des niedersächischen Landesrechnungshofs:
http://www.lrh.niedersachsen.de/download/31733/Jahresbericht_2009.pdf

Nachweise und Dokumente im Wortlaut: https://fraktionsh.piratenpad.de/1499

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