Wolfgang Dudda: Urteil des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt gesellschaftliche Realität

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Gleichstellung eingetragene Lebenspartnerschaften beim Ehegattensplitting mit
der herkömmlichen Ehe gleichzustellen ist positiv zu bewerten.

„Es muss Schluss sein mit dem ‚betreuten Regieren‘ aus Karlsruhe. Zum x-ten Male können wir froh sein, dass wir mit dem Bundesverfassungsgericht einen
Korrekturkanzler für nicht verfassungsgemäße Politik aus Berlin haben.“ erklärt Wolfgang Dudda, Abgeordneter der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen
Landtag erleichtert.

Die Piratenpartei setzt sich in ihrem Programm für die generelle Abschaffung des Ehegattensplittings ein, um mehr Steuergerechtigkeit in Deutschland zu
erreichen.

„Der zweite Senat in Karlsruhe hat mit diesem Urteil einen falschen Schritt der Bundesregierung korrigiert und eine Richtung vorgegeben. Es ist nun an der
Zeit, dass sich die Kanzlerin der gesellschaftlichen Realität stellt.“, so Wolfgang Dudda weiter.

Es ist spannend abzuwarten, welche Lösungen die Finanzminister des Bundes und der Länder für die im Urteil genannten Ansprüche, die ja rückwirkend zum
August 2001 gelten, entwickeln.

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