Uli König: Die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolleure der Öffentlichkeit zugänglich machen

Der Piratenabgeordnete Uli König hat sich im Plenum des Schleswig-Holsteinischen Landtags mit den jüngsten Lebensmittelskandalen beschäftigt und einen Änderungsantrag der Piratenfraktion begründet. Der Abgeordnete König tritt für verbesserte Kontrollen ein und glaubt, dass diese einfach und kostengünstig umsetzbar seien: „Wir schlagen vor, das dänische Smiley-System auf Schleswig-Holstein zu übertragen. Denn würden die ohnehin erhobenen Kontrollergebnisse der Lebensmittelkontrolleure der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, dann hätten auch die Unternehmen ein dringliches Interesse daran, ihre Selbstkontrolle zu verbessern.“

Der Abgeordnete König hält es für notwendig, das gegenwärtige Kontrollsystem zu überprüfen. Die Einführung des von den Piraten vorgeschlagenen Smiley-Systems würde dazu führen, dass die Menschen feststellen können, welche Betriebe „sauber“ arbeiten.

[Für den nachfolgend wiedergegebenen Redetext des MdL König gilt: Sperrfrist bis zur Beendigung der Rede im Plenum des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Es gilt das gesprochene Wort!]

Anrede!

fast alles was uns SSW, Grüne und SPD in ihrem Antrag aufgeschrieben haben, könnte richtig sein. Möglicherweise ist es aber ebenso falsch.

Schauen wir uns einfach mal an, was gesagt wird. Wir hören, dass sich die Selbstkontrolle der Wirtschaft als unzureichend herausgestellt hat. Gefordert werden deshalb bessere und intensivere Kontrollen durch die Ämter.

Zunächst hört sich das vernünftig an. Da sind Probleme aufgetaucht, die es nun zu beseitigen gilt. Und doch, wirklich überzeugt bin ich nicht. Denn von ähnlichen Forderungen habe ich auch früher schon gehört. Etwa Anfang 2011 – zu Zeiten des Dioxinskandals – als Frau Aigner einen zehn Punkte-Plan vorlegte. Auch der hörte sich damals gut an und genau deshalb frage mich, warum jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, an dem sich tatsächlich etwas ändert?

Es gab damals Menschen, die gesagt haben, dass der Skandal ein Beweis dafür sei, dass das bestehende Kontrollsystem gut funktioniert. Wäre dem nicht so, dann wäre die ganze Sache womöglich nie bemerkt worden. Denn eine Tatsache, so die Argumentation, wird auch das denkbar beste Kontrollsystem nicht verhindern können: Dass es Menschen gibt, die in betrügerischer Absicht handeln.

Das Problem vor dem ich jetzt stehe ist also die Frage: Sind unsere Kontrollen wirklich so schlecht oder sind sie so gut?

Und: Wie viel Kontrolle ist eigentlich genug?

Solang wir diese Frage nicht erörtert haben fällt es mir schwer dem Antrag zu folgen. Denn wenn man mal genau hinsieht, dann macht er Vieles nur noch komplizierter und gerecht ist er auch nicht.

Sie wollen handwerkliche Betriebe anders behandeln als Großunternehmen. Frage dazu: Wo wollen Sie denn die Grenze ziehen? Nach Ihrem System würden zudem gleich alle Betriebe in die Pflicht genommen, ob sie ehrlich arbeiten oder nicht spielt dabei keine Rolle. Was ich mich auch frage ist: Wie verhindern Sie, dass die erhobenen Gebühren nicht an den Verbraucher durchgereicht werden?

Auf eine zentrale Forderung Ihres Antrags möchte ich mich dann aber doch einlassen: Dass Sie das gegenwärtige Kontrollsystem überprüfen wollen, ist völlig richtig. Selbst das beste System schwächelt gelegentlich. Damit sich keine Fehler einschleichen muss die gängige Praxis also immer wieder in Augenschein genommen werden.

Vor diesem Hintergrund erscheint es mir aber nicht besonders ratsam, aus aktuellem Anlass überstürzt eine weitere Gebühr zu beschließen. Wenn man wirklich etwas verbessern möchte, dann muss man das wohl überlegt machen. Ich plädiere außerdem dafür, nicht gleich den Bundesrat oder die EU anzurufen, sondern zunächst die gängige Praxis im eigenen Land abzuklopfen. Insbesondere deshalb, weil wir es mit einem Bereich zu tun haben, den wir weitgehend selbst organisieren können.

Ein Punkt, an dem man unmittelbar ansetzen kann, ist das Verbraucherinformationsgesetz. Dessen Wahrnehmung erscheint mir in Schleswig-Holstein noch sehr sperrig. Zum einen weiß kaum ein Verbraucher davon, zum anderen ist der Informationszugang sehr mager organisiert.

Den Gebührenkatalog konnte ich auf Anhieb weder im Netz finden, noch war das MELUR spontan in der Lage uns zu sagen, wo er zu finden ist. Eine per E-Mail eingereichte Bitte um Zusendung ist bisher noch nicht beantwortet worden.

Außerdem gehe ich davon aus, dass wenn nach einem Skandal nur ein Prozent der Schleswig-Holsteiner um Auskunft bitten würde, die Aufsichtsämter auf Monate hinaus lahmgelegt wären.

Verbesserungen sind an dieser Stelle mit einfachen Mitteln und für relativ wenig Geld zu haben. Und zwar indem wir das dänische Smiley-System –das auch der Bezirk Berlin-Pankow erfolgreich eingeführt hat– auf Schleswig-Holstein übertragen. Denn würden die ohnehin erhobenen Kontrollergebnisse der Lebensmittelkontrolleure der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, dann hätten auch die Unternehmen ein dringliches Interesse daran, ihre Selbstkontrolle zu verbessern.

Was aber noch viel wichtiger ist: Die Menschen im Land würden sich nicht mehr so ausgeliefert fühlen, weil sie selbst überprüfen könnten wer vertrauenswürdig ist und wer nicht.

Im Übrigen: Eine Emnid-Umfage hat ergeben, dass 93 Prozent der Deutschen die Einführung des Smiley-Systems befürworten. Da die Bundestagswahl nicht mehr fern ist empfehle ich Ihnen bei dieser Gelegenheit also noch schnell, sich schon mal Gedanken um politische Mehrheiten zu machen.

Lassen Sie es uns dieses Mal richtig machen und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu!

Vielen Dank.

Kommentar schreiben

Comments are closed here.