Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat heute folgenden Antrag der PIRATEN gegen das von der Bundesregierung geplante Leistungsschutzrecht beschlossen: „Der Landtag lehnt die Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts für Presseverlage ab. Sofern der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage (BT-Drucksache 17/11470) im Bundestag beschlossen werden sollte, wird die Landesregierung aufgefordert, im Bundesrat gegen das Gesetz Einspruch zu erheben.“ [1]
Der Abgeordnete Patrick Breyer begrüßt den Erfolg der PIRATEN: „In unserer Informationsgesellschaft ist der Zugang zu Nachrichten und Informationen von grundlegender Bedeutung. Das Leistungsschutzrecht droht die Auffindbarkeit von Nachrichten über Suchmaschinen zu torpedieren. Deswegen lehnen wir PIRATEN es ab.“
Der Abgeordnete und Informatiker Uli König bekräftigt: „Wenn die Presseverlage nicht möchten, dass ihre Artikel durch Suchmaschinen erfasst werden, könne sie dies leicht verhindern. Dieses Gesetz bringt keine Gewinne für die Verlage, sondern nur Rechtsunsicherheit im Internet. Ich bin davon überzeugt, dass Google eher seinen Nachrichtendienst in Deutschland einstellt als auch nur einen Cent an die Verlage zu zahlen.“
Ende Januar findet im Bundestag eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf statt.
[1] http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0300/drucksache-18-0382.pdf
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