Patrick Breyer zur Wahlprüfung: FDP lenkt von illegaler Wahlkampffinanzierung ab [ergänzt]

Zu der von der FDP heute vorgelegten Stellungnahme zu den
Wahlprüfungsbeschwerden erklärt der Piratenabgeordnete Patrick Breyer:

„Dass das Landesverfassungsgericht die Befreiung der dänischen
Minderheitspartei von der 5%-Sperrklausel beanstanden könnte, ist
Wunschdenken des FDP-Fraktionsvorsitzenden Kubicki, der noch immer von einer Regierungsbeteiligung träumt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Ausnahmeregelung für die dänische Minderheit ausdrücklich bestätigt.[1] Herr Kubicki sollte die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts abwarten, anstatt voreilige Medienspektakel zu veranstalten.

Aus Sicht der PIRATEN ist die 5%-Sperrklausel insgesamt nicht mehr zu rechtfertigen. Daneben haben wir das Landesverfassungsgericht auf die illegale Wahlwerbung aus Fraktionsmitteln der FDP hingewiesen, wegen der bereits der Bundestagspräsident ermittelt.[2] Wegen dieser illegalen Wahlkampffinanzierung könnte die gesamte Wahl annuliert werden.

Trotz der anhängigen Verfahren hat die FDP im Vorfeld der Landtagswahl in Niedersachsen erneut Fraktionsmittel missbraucht, um Werbebriefe verschicken und Werbefilmchen produzieren zu lassen. Dabei hat das Verwaltungsgericht Schleswig schon 1995 klargestellt: ‚Öffentlichkeitsarbeit einer Fraktion in Form von … Briefkastenverteilungen ist in der Regel nicht zulässig.‘[3] Die Skrupellosigkeit der im Abstiegskampf befindlichen FDP ist skandalös.“

[1] http://www.wahlrecht.de/wahlpruefung/19560613.htm
[2]
https://www.piratenfraktion-sh.de/wp-content/uploads/2012/12/2012-12-04_Stellungnahme_Wahlpruefungsverfahren.pdf
[3]
https://www.piratenfraktion-sh.de/wp-content/uploads/2012/12/VG-Schleswig_6-A-286-941.pdf

Ergänzung vom 20.01.2013:

Die NPD, in der Antidemokraten und Verfechter einer menschenverachtenden Ideologie versammelt sind, hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die FDP-Wahlwerbung aus Fraktionsmitteln eingelegt (Az. 2 BvE 3/12). Mit Beschluss vom 16.01.2013 hat es das Bundesverfassungsgericht abgelehnt, der FDP die Fortsetzung der Kampagne einstweilen zu verbieten, weil die NPD keinen schweren Nachteil zu befürchten habe. Auch dem gemeinen Wohl drohe durch die Kampagne kein Schaden, der den Erlass einer einstweiligen Anordnung dringend geboten erscheinen ließe.

Die NPD ist eine Gefahr für Kernziele der PIRATEN wie Freiheit, Selbstbestimmung, Toleranz und Demokratie. Zu ihrer Ideologie gehören Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus, völkischer Kollektivismus, eine Ablehnung unseres demokratischen Verfassungsstaats (letztlich mit dem Ziel der Errichtung einer Diktatur, verbunden mit einer Abschaffung der Grund- und Menschenrechte) sowie fehlende Distanz zum Nationalsozialismus und Verantwortungsträgern und Institutionen des Dritten Reichs. Wir PIRATEN treten totalitären, diktatorischen und faschistischen Bestrebungen dieser Art entschieden entgegen. Zu unseren Aktivitäten siehe beispielsweise die Aktion „Bunt statt Braun“ und der „Weg der Schande“ in Neumünster sowie den Bericht über unsere Teilnahme an der Veranstaltung „Aktiv gegen Rechtsextremismus – Schleswig-Holstein startet durch“.

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