Patrick Breyer: Landesregierung darf Grundrechtsschutz nicht aushöhlen!

„Während der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Telekommunikationsdatenauskunft im Landtag bei allen Fraktionen außer
der CDU auf massive Kritik gestoßen war [1] und auch vom
Landesdatenschutzzentrum als verfassungswidrig bezeichnet wird [2],
handelt die Landesregierung im Bundesrat hinter verschlossenen Türen
nach meinen Informationen genau gegenteilig:

Im Rechtsausschuss des Bundesrats hat sich Schleswig-Holstein dafür
ausgesprochen, dass Behörden geschützte Passwörter zu E-Mail-Postfächern
oder Cloud-Diensten ändern lassen können, wodurch Nutzer auf ihre
persönlichen Daten nicht mehr zugreifen könnten. Datenabfragen sollen
nach ihrem Wunsch noch billiger werden. Mehrfach hat sich die
Landesregierung zudem gegen eine Benachrichtigung der Bürger von der
Herausgabe ihrer Identitätsdaten und ihrer Passwörter ausgesprochen, was
jeden Rechtsschutz gegen illegale Abfragen vereiteln würde.

Dass die Landesregierung auf diese Weise die Bemühungen des Landtags um
Nachbesserungen an dem katastrophalen Gesetzentwurf der Bundesregierung
hintertreibt, verurteile ich scharf. Unsere breit unterstützten
Forderungen zur Verteidigung der vertraulichen Telekommunikation hat die
Landesregierung nicht in den Bundesrat eingebracht. Auch
Verbesserungsvorschläge der anderen Länder hat sie teilweise nicht
unterstützt und sogar Verschärfungsforderungen aus dem CSU-regierten
Bayern zugestimmt.

Ich bin enttäuscht, dass die rot-grün-blaue Landesregierung beim Schutz
der Bürgerrechte so versagt. Jetzt muss der Landtag ein Machtwort
sprechen, damit sich Schleswig-Holstein wenigstens bei der endgültigen
Abstimmung im Bundesrat am nächsten Freitag konsequent für den Schutz
der Vertraulichkeit und Anonymität der Telekommunikation positioniert!“

[1]
http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/november2012/texte/40_telekommunikationsgesetz.htm
[2] https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20121127-tkg-aenderung.htm

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