Im Streit um einen Ordnungsruf gegen den Vorsitzenden der Piratenfraktion Dr. Patrick Breyer wegen dessen Kritik an der Besetzung hoher Ämter ohne öffentliche Ausschreibung hat das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht heute zugunsten von Breyer entschieden. Breyer habe Kritik am nicht-öffentlichen Auswahlverfahren und auch an der Qualifikation der zur Wahl stehenden Person äußern dürfen, entschied das Gericht.[1]
„Dieses Urteil ist ein Sieg für die Unabhängigkeit der höchsten Kontrollorgane in unserem Land“, begrüßt Breyer die nahezu einstimmig gefällte Entscheidung. „Spitzenjobs an Landesrechnungshof und Landesverfassungsgericht dürfen keine aufzuteilende Beute der Parteien sein, denn sie sollen Regierung und Parlament gerade kontrollieren.
Die Wächterinstitutionen müssen ohne Rücksicht auf Parteienproporz mit den Besten besetzt werden, um der Regierung optimal auf die Finger sehen zu können, und nicht mit den Personen mit den besten politischen Verbindungen.
Deshalb ist es so wichtig, dass die intransparente Postenschieberei im Parlament angeprangert und Druck gemacht werden darf, dass Top-Kontrolljobs künftig öffentlich ausgeschrieben werden. Im Fall der Landesdatenschutzbeauftragten konnten wir PIRATEN dies erstmals erfolgreich durchsetzen.“
Hintergrund:
Breyer hatte in der Dezembertagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags kritisiert, dass Spitzenjobs an Landesrechnungshof und Landesverfassungsgericht in Absprache von SPD, CDU, Grünen, FDP und SSW ohne öffentliche Ausschreibung nach Parteienproporz besetzt werden. Das langjährige SPD-Mitglied und persönlicher Freund von SPD-Landeschef Dr. Ralf Stegner, Bernt Wollesen, sollte zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs gewählt werden. Parlamentspräsident Schlie von der CDU erteilte nach der in seinen Augen „in höchstem Maße unwürdige“ Kritik Breyers einen Ordnungsruf und entschuldigte sich im Namen des Landtags für dessen Äußerungen.
Im Februar 2017 entzog der Parlamentspräsident Breyer während einer kritischen Rede zur Besetzung des Landesverfassungsgerichts ohne öffentliche Ausschreibung das Wort. Gegen diese Entscheidung ist ein weiteres Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht anhängig.
Im März 2017 wurde Breyer für seinen Einsatz gegen Postenschieberei der mit 1.000 Euro dotierte „Rückgratpreis“ verliehen.
Den bisher gewechselten Schriftverkehr in dem Verfahren hat der Abgeordnete auf seiner Homepage veröffentlicht:
http://www.patrick-breyer.de/?p=562890
[1] Pressemitteilung des Landesverfassungsgerichts: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LVG/Presse/PI/2017_05_17_Ordnungsruf_Urteil.html
Bild: Thoddy
1 Kommentar
Sehr schön 🙂