Das Ziel war eindeutig: Der Landtag hat beschlossen, dass ab dem 28.10.2015 die von öffentlichen Unternehmen gezahlten Managergehälter offen gelegt werden sollten. Wie die Finanzministerin auf wiederholte Nachfrage der Piratenfraktion nun aber einräumen muss, greift das Gesetz wegen zahlreicher Ausnahmen nicht einmal für jedes zweite kommunale Unternehmen. Dazu der Piratenabgeordnete, Dr. Patrick Breyer:
„Gerade einmal 94 der 247 kommunalen Betriebe in Schleswig-Holstein haben sich bisher zu ihren Managergehältern geäußert. In den online zugänglichen Dokumenten ist dabei in vielen Fällen nur nachzulesen, dass eine Offenlegung nicht mit den Verträgen der Chefetagen vereinbar sei. Von Transparenz kann hier definitiv keine Rede sein.
Das Finanzministerium gibt gegenüber uns PIRATEN zu, dass die ‚Hinwirkungspflicht der öffentliche Hand‘ in vielen Fällen einfach erfolglos verpufft ist. Wieder einmal zeigt sich, dass Finanzministerin Monika Heinold Hintertüren in das von uns PIRATEN angestoßene Offenlegungsgesetz eingebaut hat.
Wir fordern unverzügliche Nachbesserung: Die Ausnahme für Bestandsverträge gehört abgeschafft. Und Investitionsbank, Provinzial, Versorgungswerke und Kammern müssen in das Gesetz aufgenommen werden. Die Schleswig-Holsteiner haben ein Recht darauf zu erfahren, wohin ihre Steuergelder und Beiträge fließen.“
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