Sind tausende von Autofahrern Opfer eines Datenskandals bei der Polizei?

Das größte Polizeirevier Schleswig-Holsteins soll seit 10 Jahren Daten über Autofahrer wie Fahrernamen, Kfz-Kennzeichen, Fotos, Ort und Zeit von Verkehrskontrollen gesammelt und die vorgeschriebenen Löschfristen missachtet haben. Diesen Verdacht äußert der Piratenabgeordnete Dr. Patrick Breyer aufgrund von Informationen aus zuverlässiger Quelle. Er fordert sofortige Aufklärung von Innenminister Studt (SPD). Konkret sollen im Polizeiautobahn- und Bezirksrevier (PABR) Scharbeutz, dessen Hauptaufgabe die Verkehrsüberwachung ist, schon seit 2006 keine Daten aus Verkehrskontrollen bzw. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr mehr gelöscht worden sein.

„Sollte sich der Verdacht bestätigen, liegt ein schwerwiegender Datenskandal zu Lasten tausender von Autofahrern vor“, erklärt Breyer. „Daten zu Verkehrsordnungswidrigkeiten sind grundsätzlich mit Abschluss des Verfahrens zu löschen und dürfen nicht 10 Jahre lang gehortet werden. Wer sich wo mit wem zu welcher Zeit aufgehalten hat, ist eine sensible Information. Sie kann Rückschlüsse auf unser Privatleben zulassen und geht die Polizei im Grundsatz nichts an.

Ich fordere vom Innenminister eine unverzügliche Stellungnahme und, sollte sich der Verdacht erhärten, eine Erklärung zum Ausmaß der illegalen Datensammlung und wer die Verantwortung dafür trägt: Wie kann es sein, dass die Polizei seit 10 Jahren unbeanstandet Daten über tausende von Autofahrern anhäuft?“

Die dazu eingereichte Parlamentarische Anfrage Breyers im Wortlaut:

Datensammlung beim Polizeiautobahn- und Bezirksrevier (APBR) Scharbeutz

Vorbemerkung: Es wird gebeten, der Beantwortung den Sachstand bei
Einreichung dieser Anfrage zugrunde zu legen.

1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse dazu vor, ob im Polizeiautobahn- und Bezirksrevier (APBR) Scharbeutz personenbezogene Daten aus Verkehrskontrollen bzw. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sowohl im System @rtus als auch auf Datenträgern seit Jahren trotz abgelaufener Löschfristen aufbewahrt und bis in das Jahr 2006 zurück praktisch vollständig abrufbar sein sollen (bitte erläutern)?

2. Welche Datentypen umfasst diese Datensammlung gegebenenfalls (z.B. Fahrernamen, Kfz-Kennzeichen, Ort und Zeit der Kontrolle, Fotos)?

3. Wie viele Einträge umfasst diese Datensammlung gegebenenfalls und zu wie vielen Personen sind darin Daten gespeichert?

4. Wie viele Einträge der Datensammlung überschreiten gegebenenfalls die Löschfrist?

5. Wer trägt die Verantwortung für die Einhaltung oder Nichteinhaltung der Löschfristen?

6. Wie beurteilt die Landesregierung den Sachverhalt, wie konnte es gegebenenfalls zur Überschreitung der Löschfristen kommen und was ist nach Bekanntwerden veranlasst worden?

7. Werden in anderen Dienststellen Löschfristen für personenbezogene Daten aus Verkehrskontrollen bzw. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr betreffend seit Jahren nicht eingehalten?

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