Maut-Wahnsinn geht in die nächste Runde

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält die PKW-Maut für nicht EU-rechtskonform. Dazu der verkehrspolitische Sprecher der Piratenfraktion, Uli König:

„Das Maut-Spektakel von Bundesverkehrsminister Dobrindt passt hervorragend in die närrische Zeit des Karnevals: Jetzt bestätigt auch noch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, dass die Maut ein Diskriminierungsversuch von Ausländern in Deutschland ist.

Wir PIRATEN sagen: Straßenabgaben passen höchstens in Zeiten des Raubrittertums. In einem vereinten Europa sollten dagegen alle Hindernisse wie Mautbarrieren abgerissen, beerdigt und nicht neu aufgebaut werden.

Deutschland hat sich von Dobrindts Maut-Wahnsinn viel zu lange geißeln lassen. Die Wahrheit ist doch: Keiner außer der CSU will die Abgabe und vermutlich weiß selbst ein Horst Seehofer inzwischen, dass die Ausländermaut eine blöde Idee war. Es ist Zeit endlich einen Schlussstrich zu ziehen.“

Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de
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    BuFiPo
    21. Februar 2017 um 15:35 Uhr

    Derzeit liegt die Entwurfsfassung zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (Gesetz zur Änderung des 2. VerkehrStÄndG) vor.

    Der aktuelle Entwurf sieht daher vor, die Steuerentlastungsbeträge für Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse mit besonders geminderten Schadstoffemissionen zu erhöhen.

    In der Begründung zu dem Gesetzentwurf wird ein erhöhter Erfüllungsaufwand eingeräumt. Der Entwurf geht davon aus, dass die geplante Erhöhung der Steuerentlastungsbeträge im Jahr 2021 den Versand von circa 16 Millionen geänderten Kraftfahrzeugsteuerbescheiden erforderlich macht. Die Bearbeitung fehlerhafter Bescheide, die Beantwortung von Anfragen zu den Bescheiden sowie die Bearbeitung von Rechtsbehelfsverfahren wird zu einer stark erhöhten Arbeitsbelastung führen.

    Der Entwurf geht davon aus, dass im Jahr 2021 in circa 1,5 Prozent und im Jahr 2022 in circa 1 Prozent der voraussichtlich betroffenen Steuerfälle eine Fehlerkorrektur erforderlich sein wird.

    Hinsichtlich des erhöhten Auskunftsbedarfs nimmt der Entwurf an, dass circa 10 Prozent der Bescheidadressaten telefonische, elektronische oder schriftliche Anfragen stellen werden, die mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 5 Minuten je Anfrage abschließend bearbeitet werden können. Im Folgejahr soll die Anfragequote auf circa 5 Prozent sinken. Bezüglich des erhöhten Volumens an Rechtsbehelfsverfahren wird im Entwurf prognostiziert, dass die Rechtsbehelfsquote im Jahr 2021 voraussichtlich bei 2,5 Prozent der Bescheide liegt.

    Auf der Basis dieser Annahmen wird im Entwurf ein vorübergehender personeller Mehrbedarf von 174 Arbeitskräften im Jahr 2021 und rund 36 Arbeitskräften im Jahr 2022 errechnet. Der erhöhte Personalbedarf könne durch die Einnahmen aus der Maut gedeckt werden. Verkehrsminister Dobrindt geht laut jüngsten Medienberichten davon aus, dass von der Maut nach Abzug der Kosten 524 Millionen Euro übrig bleiben werden.

    In Österreich arbeiteten z.B. 2015 insgesamt 593 Mitarbeiter (nur) für die ASFINAG Maut Service AG. Insgesamt gibt es 35 Mautkontrollplätze am ASFINAG Streckennetz, an denen die Mautaufsichtsorgane verkehrsleitende Maßnahmen durchführen können. 103 SKD-Mitarbeiter sind dafür österreichweit unterwegs (in den Sommermonaten erfolgt eine Aufstockung auf bis zu 300).

    In Belgien sind bis zu 40 Kontrollfahrzeuge im Einsatz

    In Österreich wurde vor der Einführung der Maut mit folgenden Zahlen gerechnet: Zur Durchführung dieser Kontrollen ist der Einsatz von 100 Mautaufsichtsorganen vorgesehen. Die diesbezüglichen jährlichen Kosten für die ASFINAG liegen bei rund 4,5 Millionen Euro.

    Davon sind für laufende Personalaufwendungen (Gehälter, Schulungen, Koordination, ua.) zirka 4 Millionen Euro und für laufende Sachaufwendungen (Betrieb und Wartung der Kontrollfahrzeuge und Einsatzmittel, Betriebskosten der Stützpunkte, Kommunikationskosten, ua.) zirka 0,5 Millionen Euro zu erwarten.

    Für das erste Einsatzjahr fallen weiters die Kosten der Grundausbildung und erstmaligen Beschaffung von 30 ausgerüsteten Kontrollfahrzeugen samt Einsatzmittel, Uniformen und die Schaffung bzw. Adaptierung der Einsatzstützpunkte in der Höhe von rund 2 Millionen Euro an.

    3. Mauteinnahmen

    Die Einnahmen aus der Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen belaufen sich (unter der Annahme eines Grundkilometertarifs von 13 Cent) pro Jahr auf rund 600 Millionen Euro ohne USt. Dabei wird es aber zu einer Verringerung der Vignetteneinnahmen kommen, die sich auf rund 20 Millionen Euro pro Jahr (ohne USt.) belaufen wird. Somit werden die Mauteinnahmen pro Jahr rund 580 Millionen Euro (ohne USt.) betragen.