Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete, im Interesse von Schleswig-Holstein, seiner Bürger, Tiere und Umwelt, bittet die Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag Sie dringend darum, gegen den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominderung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (Drucksachen 18/4713 und 18/4949) zu stimmen. Ein Gesetz, dass das Fracking in konventionellen Lagerstätten erlaubt, würde große Teile Schleswig-Holsteins – und damit uns, unsere Kinder und unsere Enkel – dieser umstrittenen Fördertechnologie und den teils unabsehbaren, teils aber schon belegten Gefahren, die auch das Fracking in konventionellen Lagerstätten unweigerlich mit sich bringt, preisgeben. In den USA leiden bereits zahllose Menschen darunter, dass ihr Trinkwasser durch Fracking verunreinigt worden ist. Wie eine aktuelle wissenschaftliche Studie belegt, werden insbesondere kleine Kinder durch die Nebenwirkungen des Fracking für ihr ganzes Leben geschädigt. Wollen Sie als politischer Vertreter unseres Bundeslandes dieses Land und seine Bürger diesen Risiken preisgeben? Bitte stimmen Sie gegen den aktuellen Gesetzesvorschlag der großen Koalition und setzen Sie sich für ein absolutes, ausnahmsloses Fracking-Verbot in Deutschland ein. Vielen Dank und beste Grüße aus Schleswig-Holstein Dr. Patrick Breyer, MdL, Fraktionsvorsitzender Uli König, MdL, Parlamentarischer Geschäftsführer Angelika Beer, MdL Wolfgang Dudda, MdL Sven Krumbeck, MdL Torge Schmidt, MdL
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In seiner Antwort verteidigt CDU-Chef Ingbert Liebing seine Zustimmung zu dem Fracking-Erlaubnisgesetz, das in weitem Umfang Fracking in Schleswig-Holstein möglich macht:
Sehr geehrte Mitglieder der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen
Landtag,
herzlichen Dank für Ihre Mail zur Fracking-Technologie.
Sie kritisieren das von der Großen Koalition beschlossene Gesetz gegen
Fracking. Allerdings habe ich den Eindruck, dass diese Kritik von
falschen Voraussetzungen ausgeht.
Nach bisheriger Rechtslage war unkonventionelles genauso wie
konventionelles Fracking in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Bisher
bestand die Gefahr, dass Unternehmen hätten klagen können, wenn sie
keine Erlaubnis zum Fracken bekommen hätten.
Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei
Fracking-Vorgängen war bestenfalls lückenhaft und Fracking in Natur-
oder Wasserschutzgebieten war ebenfalls nicht durchgehend verboten. Es
gab auch keine klaren und einheitlichen Vorgaben, was mit den
Flüssigkeiten geschehen sollte, die durch das Fracking an die Oberfläche
gelangen.
Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass ein Gesetz gegen Fracking
beschlossen wurde.
Alle gesetzlichen Regelungen im verabschiedeten Gesetz folgen dem
obersten Grundsatz: Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des
Trinkwassers haben absolute Priorität.
Der neue Rechtsrahmen sieht deutliche Verbesserungen für den Schutz von
Grund- und Trinkwasser, von Natur und Gesundheit der Menschen vor.
Entscheidend ist, dass Unkonventionelles Fracking in Deutschland
unbefristet verboten wird.
• Möglich sind lediglich maximal vier wissenschaftlich begleitete
Erprobungsmaßnahmen, die unter strengsten Umweltanforderungen erfolgen
und von den jeweiligen Ländern genehmigt werden müssen. In
Schleswig-Holstein wird keine Landesregierung eine Genehmigung erteilen.
• Beim seit vielen Jahrzehnten in Deutschland angewandten
konventionellen Fracking in tiefen geologischen Formationen wird der
Rechtsrahmen erheblich verschärft. In einer Vielzahl von Gebieten ist
Fracking künftig vollständig ausgeschlossen.
• Fracking jeglicher Art wird in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz-
und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur
Trinkwassergewinnung vollständig verboten. Brunnen, aus denen Wasser zur
Verwendung in Lebensmittel gewonnen wird, werden ebenfalls in die
Ausschlussgebiete einbezogen.
• Die Länder können darüber hinaus an weiteren sensiblen
Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen, zum Beispiel zum Schutz von
privaten Mineral- und Brauereibrunnen und Heilquellen.
• In Nationalparks und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von
Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt.
• Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser können von
den Ländern über die Raumordnung als Ausschlussgebiete festgelegt werden.
• Für jede Form von Fracking wird künftig eine vollständige
Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung
verpflichtend eingeführt.
• Die Wasserbehörden werden künftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen
haben.
• Fracking-Gemische dürfen künftig keine giftigen Stoffe enthalten. Die
eingesetzten Stoffe müssen zudem umfassend offengelegt werden.
• Das Verpressen von Lagerstättenwasser wird künftig grundsätzlich
verboten sein. Ausnahmen sollen nur in den Fällen möglich sein, bei
denen der sichere Einschluss in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige
Gesteinsformationen gewährleistet ist. Verpresst werden darf das
Lagerstättenwasser also nur in solche geologischen Formationen und
Tiefen, aus denen es gefördert wurde. Zudem wird bei der Verpressung der
Stand der Technik gefordert, also die beste zum Zeitpunkt verfügbare
Technik. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird auch hier Pflicht sein.
• Zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung wird nicht
unterschieden. Es gelten die gleichen strengen Anforderungen.
Dies sind alles sehr weitreichende Regelungen zum Schutz von Grund- und
Trinkwasser. Es ist ein Gesetz gegen Fracking! Über den Gesetzentwurf
ist sehr lange verhandelt worden. Die jetzigen Regelungen sind so scharf
wie in keinem Entwurf zuvor. Ihn abzulehnen hätte bedeutet, den jetzigen
Zustand zu belassen und das hieße, Fracking weiterhin erlaubt zu lassen.
Das halte ich nicht für verantwortungsvoll. Deshalb ist die jetzt neu
geschaffene Rechtslage mit weitestgehenden Verboten allemal die bessere
Lösung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ingbert Liebing, MdB