Zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts zum A20 -Weiterbau erklärt der Verkehrsexperte der PIRATEN, Dr. Patrick Breyer:
„Es ist bezeichnend für Verkehrsminister Meyer, dass er vor Gericht zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Einführung einer Tunnelfeuerwehr gezwungen werden muss. Über die Kosten der Wehr hat er bis heute keine Einigung zustande gebracht. Die gute Nachricht für Schleswig-Holstein ist, dass Baurecht für den Weiterbau der A20 und die Vernetzung unseres Landes nun zügig geschaffen werden kann.
Die schlechte Nachricht ist aber die geplante Umsetzung des Projekts ohne wirksamen Brandschutz, ohne seriöse Kostenkalkulation, als ÖPP-Deal, finanziert über eine unsoziale Tunnelmaut und mit einer Big-Brother-Tunnelüberwachung. So ist eine Totalüberwachung des Elbtunnels mit über 100 Kameras, teils schwenk- und zoombar, mit anlassloser Videoaufzeichnung beabsichtigt – für uns Piraten inakzeptabel! Unfälle lassen sich auch mit Rauchmeldern und Sensoren detektieren, eine permanente Videoüberwachung ist dazu nicht nötig.“
Foto: Zeichen 330 – Autobahn, StVO 1992
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