Geld kostet Geld – so oder so

Zur Debatte um eine Bargeldobergrenze erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und datenschutzpolitische Sprecher der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Uli König:

„Geld kostet Geld – so oder so. Die Gegner des Bargelds argumentieren unter anderem damit, dass die Logistik für Bargeld Kosten verursacht. Dies ist besonders auffällige Augenwischerei.

Denn selbstverständlich ist allgemein bekannt und anerkannt, dass auch die Bewegung von so genanntem Buchgeld Kosten verursacht. Fakt ist, dass auch elektronische Bezahlverfahren nicht zum Nulltarif zu haben sind und diese in puncto Sicherheit permanent weiterentwickelt werden müssen, was weitere Kosten generiert.

Da aber ohnehin nur Geldgeschäfte oberhalb von 5.000 Euro verboten werden sollen, ist überhaupt keine Ersparnis zu erwarten. Dies lässt vielmehr darauf schließen, das in Wahrheit etwas ganz anderes beabsichtigt ist: Die Totalüberwachung und -kontrolle aller Zahlungsvorgänge der Bürgerinnen und Bürger!

Dies ist schränkt aber die Freiheitsrechte aller Menschen in unserem Land ein. Wie auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, kommen wir zu dem Schluss, dass eine solche Regelung verfassungswidrig wäre. Wir würden dagegen mit Sicherheit vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.“

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