Transparenz 1 – Lobbyismus 0

Bei der Erstellung und Ausgabe von Hausausweisen für den Bundestag handelt es sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin nicht um spezifisch parlamentarisches Handeln (Urt. v. 18.06.2015, Az. 2 K 176.14). Damit gilt keine Ausnahme nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende der Piratenfraktion Torge Schmidt: „Dass die Veröffentlichung der Liste von Hausausweisen von Lobbyisten erst ein Urteil brauchte, stimmt mich traurig. Ich bin froh, dass das Gericht hier eine vernünftige und nachvollziehbare Entscheidung für mehr Transparenz getroffen hat. In einer Demokratie darf es nicht sein, dass Konzerne mit Hilfe von Lobbyisten unerkannt Gesetze nach ihrem Gutdünken in den Bundestag tragen können. Die Fraktionen im Bundestag sind in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet und nicht Konzernen, die sich einen Lobbyisten leisten können.“

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