Am 8. Februar 1990 beschloss der Deutsche Bundestag seine Zustimmung zur Konvention der Vereinten Nationen gegen die Folter. Mit ihrer Ratifizierung trat die Bundesrepublik Deutschland der Antifolterkonvention zum 1. Oktober 1990 bei. Der Abgeordnete Wolfgang Dudda der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag erinnert an diesen Tag und die sich daraus ergebende Verpflichtung:
„Mit dem Beitritt Deutschlands zur Antifolterkonvention hat der Deutsche Bundestag nachvollzogen, was Konsens bei allen demokratischen Politikern ist: Folter ist inakzeptabel und muss bestraft werden. Es gibt dabei keinen Handlungs- und Verhandlungsspielraum.
Das gilt insbesondere für die Bundesregierung, die dies praktisch umsetzt. Angela Merkel und Frank-Walter Steinmeier müssen bei ihren Konsultationen mit Staaten, die foltern oder in Verdacht stehen zu foltern, deutlich machen, dass diese Praxis für Deutschland eine Grenzüberschreitung ist, die eine Zusammenarbeit unmöglich macht. Als besonderes Beispiel sind die USA zu nennen, deren CIA-Folterbericht schlimme Menschenrechtsverletzungen der jüngeren Vergangenheit aufzeigt. Ein Land, das ein Folterlager wie Guantanamo weiter betreibt, das ‚Waterboarding‘, Schlafentzug, Morddrohungen und Sippenhaft für legitime Methoden hält und diese anwendet, unterscheidet sich nicht von anderen Unrechtsstaaten der Geschichte. Aber auch im jetzigen Deutschen Bundestag gibt die Große Koalition aus CDU und SPD ein schreckliches Bild von Mut-und Harmlosigkeit, wenn es darum geht, dem vermeintlichen Freund Amerika etwas auf den Zahn zu fühlen.
Aber auch im Inneren ist gegen eine auch nur ansatzweise Akzeptanz von Folter vorzugehen. Der Fall des ehemaligen stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner ist dabei nur zu gut in Erinnerung.
Ein Staat und eine Regierung, die Folter in Kauf nehmen, verlieren das Vertrauen der Bevölkerung und machen nur deutlich, dass sie keine politische Lösungen haben. Dies ist nicht hinnehmbar. Menschenrechte sind nicht verhandelbar!“
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