Land Schleswig-Holstein beutet hunderte junger Menschen als unbezahlte Praktikanten aus

Eine Anfrage der Piraten hat ergeben, dass das Land Schleswig-Holstein allein 2013 Hunderte von Praktikanten bis zu sechs Monate lang beschäftigt hat, ohne ihnen eine Vergütung zu zahlen. Über 100 der unbezahlten Praktikanten verfügten sogar über einen Studienabschluss.[1] Der Piratenabgeordnete Patrick Breyer, Mitglied des Wirtschaftsausschusses des Landtags, erklärt dazu:

„Meine Anfrage hat einen erschreckenden Missbrauch von Praktika durch höchste Regierungsbehörden in Schleswig-Holstein aufgedeckt: Junge Menschen werden systematisch für unbezahlte Praktika ausgebeutet, selbst wenn es sich um voll ausgebildete Arbeitskräfte handelt. Diese Praxis spricht dem Mantra dieser Regierung von ‚guter Arbeit‘ Hohn und dürfte in vielen Fällen auch gesetzeswidrig sein. Wir Piraten stehen für ein Ende eines derartigen Missbrauchs von Praktika. Schleswig-Holstein muss mindestens die Praktikantenrichtlinie des Bundes übernehmen, wonach Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium nicht mehr als Praktikanten beschäftigt werden, freiwillige Praktika auf höchstens drei Monate begrenzt werden, Praktikanten eine angemessene Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich erhalten und ihnen eine schriftliche Praktikumsvereinbarung sowie ein aussagekräftiges Zeugnis garantiert wird.

Auch Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben, müssen endlich einen Anspruch auf schriftliche Festlegung der wesentlichen Rahmenbedingungen, auf Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses und auf Zahlung einer angemessenen Vergütung bekommen. Praktikanten dürfen nicht länger als kostenlose Arbeitskräfte ausgebeutet werden!“

Hintergrund: Laut Berufsbildungsgesetz besteht für freiwillige Praktika ein Anspruch auf „angemessene Vergütung“. Das Mindestlohngesetz gilt für die meisten Praktika nicht. Im Einklang mit Forderungen der DGB-Jugend[2] regelt die Praktikantenrichtlinie des Bundes[3] aber weitere Schutzvorkehrungen und Mindeststandards für Praktikanten bei Bundesbehörden. Im Land gibt es keine vergleichbare Richtlinie, die Landesregierung will sie auch nicht einführen. Auch für Pflichtpraktika im Rahmen von Studiengängen hat das Land keine Schutzvorkehrungen und Mindeststandards festgelegt. Nach einer EU-Umfrage haben 74% der Befragten schon einmal ein Praktikum gemacht, 60% ohne Bezahlung.[4]

[1] Antworten der Landesregierung: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2200/drucksache-18-2250.pdf
[2] Forderungen der DGB-Jugend: http://www.boeckler.de/pdf/pm_2011_05_04_praktikumreport_kurz.pdf
[3] Praktikantenrichtlinie des Bundes: http://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/RdSchr_20111109_2.pdf
[4] Meinungsumfrage zu Praktika: http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_378_en.pdf

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