„Alte Zöpfe abschneiden“: Schleswig-Holstein will Kleiderordnung für Rechtsanwälte abschaffen

Der Innenausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat sich für die Annahme eines Gesetzentwurfs der PIRATEN [1] ausgesprochen,[2] der die Abschaffung von Bekleidungsvorschriften für Rechtsanwälte vor Gericht vorsieht.

Bisher müssen Rechtsanwälte vor schleswig-holsteinischen Gerichten ebenso wie Richter eine schwarze Robe, ein „weißes Hemd und eine weiße Halsbinde (Quer- oder Langbinder)“ tragen (sog. „Krawattenzwang“), während Rechtsanwältinnen eine „weiße Bluse“ vorgeschrieben und das Tragen einer „weißen Schleife” freigestellt wird. Nach dem Gesetzentwurf der PIRATEN soll für Anwälte künftig nur noch die bundeseinheitliche Pflicht bestehen, eine Robe zu tragen, „soweit das üblich ist“ (§ 20 der Berufsordnung für Rechtsanwälte).

Der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei: „Eine moderne Justiz braucht keine angestaubten Vorschriften über Hemdfarbe, Krawattenfarbe und ‚weiße Schleifen‘ von Rechtsanwälten. Für uns PIRATEN kommt es darauf an, was ein Anwalt auf dem Hals trägt, nicht was er um den Hals trägt. Ich freue mich darüber, dass wir SPD, Grüne und SSW dafür gewinnen konnten, diesen anachronistischen Zopf abzuschneiden. Unser Gesetz schützt Rechtsanwälte wirksam vor dem Ausschluss von Verfahren allein wegen Kleidungsdetails. Und er gibt unserer Justiz ein moderneres Antlitz.“

[1] Gesetzentwurf der PIRATEN zur Aufhebung der landesrechtlichen Vorschriften über die Berufstracht von Rechtsanwälten: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1600/drucksache-18-1661.pdf
[2] Protokoll der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags: https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/infothek/wahl18/aussch/iur/bericht/2014/18-064_04-14.pdf

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