Das virtuelle Promotionskolleg

Der Hochschulpolitische Sprecher der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag erklärt zu den Plänen eines „virtuellen Promotionskollegs“: „Das Recht, Promotionen und Ehrenpromotionen zu verleihen, haben bisher in Schleswig-Holstein die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, die Universität zu Lübeck, die Universität Flensburg, die Musikhochschule Lübeck sowie die Muthesius Kunsthochschule Kiel. Also nicht nur Universitäten.

Die Idee der Bildungsministerin, virtuelle Promotionskollegs einzuführen, hätte in der richtigen Welt durchaus Charme und die Substanz in einem Dialog mit den Beteiligten und der im Landtag vertretenen Opposition zu einem Gesetzgebungsverfahren zu führen, dass nicht gleich in der Sache zerpflückt wird. Die Bildungsministerin hat aber die Chance, eben diesen Dialog auch mit der Opposition zu führen, bis jetzt ausgelassen. Das ist in einem so zukunftsweisenden Bereich nicht nur schade, sondern fahrlässig.

Ich bleibe dabei, wir müssen genau prüfen, was die Promotion an einer Universität ausmacht und welche Kriterien die Universitäten bisher selbst zu Grunde legen und erfüllen. Wenn die Kriterien der „Uni-Promotion“ auch von den virtuellen Promotionskollegs erfüllt werden, könnten diese durchaus eine Bereicherung sein.“

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