Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht hat heute die Beschwerde von Abgeordneten der Piratenpartei gegen zusätzliche Diäten für bestimmte Abgeordnete zurückgewiesen.
Dazu erklärt der Abgeordnete Wolfgang Dudda (PIRATEN): „Das Gericht hat in seinem Urteil bestätigt, was wir beklagen. Es hat festgestellt, dass die parlamentarischen Geschäftsführer in ihrem Tätigkeitsfeld sehr umfangreich gefordert sind. Außer bei den Piraten, die die Verantwortung gemeinsam schultern, fordert das Amt des parlamentarischen Geschäftsführers das totale Engagement des Abgeordneten. Für den eigentlichen Wählerauftrag bleibt da kein Raum. Dafür könnten die parlamentarischen Geschäftsführer, so das Gericht, entschädigt werden. Auch das Argument, dass es nur sehr wenige Funktionszulagen gäbe, trifft so nicht zu. Wenn von 69 Abgeordneten immerhin 14 eine Funktionszulage bekommen, sind das nicht wenige – sondern jeder Fünfte.
Nach unserer Überzeugung schaffen Funktionszulagen die Gefahr, dass bestimmte Posten wegen des Geldes angestrebt oder weiter ausgeübt werden und dadurch verkrustete Machthierarchien im Parlament entstehen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht Extra-Diäten für parlamentarische Geschäftsführer 2000 für verfassungswidrig erklärt hatte, sahen wir Piraten es als unsere Pflicht an, die Einhaltung der Verfassung sicherzustellen. Dass unser Landesverfassungsgericht nun zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt ist und keinen Verfassungsverstoß sieht, akzeptieren wir. Politisch treten wir weiterhin dafür ein, parlamentarische Hierarchien aufzubrechen und ein maßvolles, als Vorbild für andere Bereiche taugliches Abgeordnetenentschädigungssystem durchzusetzen.“
Nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts erhalten die als Parlamentarische Geschäftsführer tätigen Abgeordneten weiterhin 12.416,86 Euro brutto monatlich (einschließlich Altersvorsorgebeitrag), während die Abgeordneten ohne besondere Funktion 9.028,87 Euro erhalten. Schleswig-Holstein muss durch die Zulagen jährlich 200.000 Euro mehr an Diäten auszahlen.
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