Piraten kämpfen vor Verfassungsgericht gegen Extra-Diäten

Vor dem Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht haben wir Piraten heute unsere Klage gegen Extra-Diäten für bestimmte Abgeordnete begründet, welche die übrigen Fraktionen eingeführt haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Jahr 2000 entschieden, dass Diätenzulagen „nur für Fraktionsvorsitzende zulässig“ sind. Innerparlamentarische Einkommenshierarchien ließen es nämlich erstrebenswert erscheinen, „parlamentarische Funktionen aus ökonomischen Gründen, unabhängig von individuellen politischen Intentionen und Kompetenzen zu übernehmen, auszuüben und gegenüber Konkurrenten zu behaupten“.

Die vielfache Nichtumsetzung dieses politisch unliebsamen Urteils wird in der Öffentlichkeit zurecht massiv kritisiert, weswegen wir Piraten bereits in unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2012 angekündigt haben:

Die verfassungswidrigen Zulagen an die parlamentarischen Fraktionsgeschäftsführer, die das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Abgeordneten verboten hat, wollen wir abschaffen.

Mit unserer Klage lösen wir dieses Wahlversprechen ein. Obwohl unser parlamentarischer Geschäftsführer auch eine Zulage erhält (insgesamt erhalten die parlamentarischen Geschäftsführer in Schleswig-Holstein rund 11.000 Euro monatlich; ein so hohes Einkommen haben nur 1% aller Steuerzahler in Deutschland), lassen wir uns nach der Wahl nicht korrumpieren. Auch in anderen Fällen pochen wir Piraten immer wieder als einzige Fraktion darauf, dass Bürgerinteressen vor Eigeninteressen von Abgeordneten gestellt werden, etwa mit unserer Ablehnung von Fraktionsmittel- und Diätenerhöhungen, mit unserem Verzicht auf Dienstwagen und mit meiner Rückzahlung von Extra-Diäten in Höhe von über 33.000 Euro an das Land. Wir haben einen Gesetzentwurf zur Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten ebenso eingebracht wie einen Antrag zur Kenntlichmachung der Übernahme von Lobbyisten-Gesetzentwürfen („Gesetzgebungs-Outsourcing“). Die Integrität des Staates und Antikorruption ist ein Kernanliegen der PIRATEN, dem auch ein eigenes Kapitel in unserem Bundestagswahlprogramm gewidmet ist.

Das Landesverfassungsgericht kündigte nach der heutigen Verhandlung eine Entscheidung über unseren Antrag am 30. September 2013 an. Neben einer Entscheidung in unserem Sinne könnte das Landesverfassungsgericht auch zu einer anderen Auffassung gelangen als seinerzeit das Bundesverfassungsgericht. In diesem Fall wäre meines Erachtens eine Abweichungsvorlage an das Bundesverfassungsgerichts vorzunehmen (Art. 100 Abs. 3 GG: „Will das Verfassungsgericht eines Landes bei der Auslegung des Grundgesetzes von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes oder des Verfassungsgerichtes eines anderen Landes abweichen, so hat das Verfassungsgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.“). Insofern ist es möglich, dass am 30. September noch keine endgültige Entscheidung ergeht.

Die Kläger Angelika Beer, Sven Krumbeck, Uli König, Wolfgang Dudda

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