Sven Krumbeck: Kleine Grundschulen stärken

Der Bildungspolitische Sprecher der Piratenfraktion, MdL Sven Krumbeck, hat in der Debatte über Stärkung der kleinen Grundschulstandorte (TOP 39) im Schleswig-Holsteinischen Landtag die Gemeinsamkeiten mit den anderen Fraktionen unterstrichen:
„Niemand von uns möchte die Kleinsten auf lange Busreisen schicken. Wir alle wollen am Grundsatz ‚Kurze Beine – kurze Wege‘ festhalten. Eine Schule zu schließen ist eine wirklich sehr böse Sache. Jedem von uns wäre es angenehmer, wenn wir auch die kleinste Schule erhalten könnten. Aber die Wirklichkeit sieht anders aus: Geld ist knapp. Schülerzahlen rückläufig.“

Der Abgeordnete Krumbeck plädierte für einen verstärkten Dialog aller beteiligten Seiten und warb für ein sachliches und konstruktives Vorgehen. MdL Sven Krumbeck: „Eine Übergangsfrist von zwei Jahren fände ich vor allem dann sinnvoll, wenn ein tragfähiges pädagogisches Konzept vor Ort, eine Weiterführung der Schule sinnvoll erscheinen lässt. Genau dafür kämpfen doch die Eltern des Netzwerks Kleine Grundschulen – dass man genau hin guckt, was vor Ort möglich ist.“

[Für den nachfolgend wiedergegebenen Redetext des MdL Krumbeck gilt: Sperrfrist bis zur Beendigung der Rede im Plenum des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Es gilt das gesprochene Wort!]

Anrede,

„Kleine Grundschulen in ihrer Existenz stärken“ – ein gutes und wichtiges Thema, ein Thema, das den betroffenen Gemeinden und Familien gefällt, ein Thema, das Bauchschmerzen im Land, im Landtag und sicher auch in der Landesregierung verursacht, denn ich bin mir sicher, dass niemand sich darüber freut, dass Schulen infrage gestellt und vielleicht sogar geschlossen werden müssen. Die Sorge um die kleinen Grundschulen, vor allem im ländlichen Raum, hat viele Facetten.

Darum möchte ich an dieser Stelle noch einmal festhalten, worin sicher Konsens besteht: Niemand von uns möchte die Kleinsten auf lange Busreisen schicken. Wir alle wollen am Grundsatz „Kurze Beine – kurze Wege“ festhalten. Niemand findet es gut, wenn mit einer Grundschule auch ein Großteil von Infrastruktur und Attraktivität einer Gemeinde verloren geht. Jedem von uns wäre es angenehmer, wenn wir auch die kleinste Schule erhalten könnten.

Aber die Wirklichkeit sieht anders aus: Geld ist knapp. Schülerzahlen rückläufig. Es gibt Daten, die für die Wirtschaftlichkeit einer Schule signifikant sind. Daten im Übrigen, die nicht von dieser Landesregierung aufgestellt wurden, sondern die – ich gehe einfach mal davon aus – in der Sache begründet sind.

Die Fragen, die wir uns also stellen müssen sind doch:
Wann kann eine Schule nicht mehr pädagogisch gut arbeiten, wann ist sich nicht mehr bezahlbar?
Die Beantwortung dieser Frage macht kaum Freunde. Eine Schule zu schließen ist eine wirklich sehr böse Sache. In der Pflicht zu stehen, dies  vielleicht politisch verantworten zu müssen, ist unangenehm, aber es ist nun einmal Regierungssache in Abstimmung mit dem Schulträger.
So sieht es unser Schulgesetz vor: Nach § 59 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 und 2 entscheidet der Schulträger über die Auflösung einer Schule.

Zwar muss die Schulaufsichtsbehörde zustimmen und die Schulaufsicht berät in diesem Prozess, die Entscheidungsbefugnis ist aber klar geregelt. Nun möchte die CDU die Landesregierung auffordern, die Rahmendaten für eine solche Entscheidung zu ändern. Eine Änderung, die natürlich direkte Auswirkungen auf die Schulträger und deren Finanzen haben wird.

Das will die Union wenigstens damit umgehen, dass sie von der Landesregierung fordert, die erforderlichen Planstellen zur Verfügung zu stellen.

Ich bin ehrlich gesagt ein wenig perplex und erstaunt darüber, wie einfach Oppositionspolitik  gehen kann.
Also ich hätte mich nicht getraut, in genauem Wissen um die prekäre finanzielle Lage des Landes, einen solchen doch recht schlicht gestrickten Antrag auf den Tisch zu legen. Ich hätte dafür auch zu Recht Schelte bekommen. So einfach darf man sich das machen!

Zum einen gehe ich immer noch davon aus, dass Außenstellen, wenn sie die Mindestgröße nicht unterschreiten, nicht gegen den Willen der Schulträger geschlossen werden. Alles andere gibt es Schulgesetz nicht her.

Eine Übergangsfrist von zwei Jahren fände ich, hoffentlich nicht im Gegensatz zur Opposition vor allem dann sinnvoll, wenn ein tragfähiges pädagogisches Konzept vor Ort, eine Weiterführung der Schule sinnvoll erscheinen lässt. Genau dafür kämpfen doch die Eltern des Netzwerks Kleine Grundschulen – dass man genau hin guckt, was vor Ort möglich ist. Wir brauchen doch Zeit vor allem dann, wenn es darum geht, eine Schule wieder fit für die Zukunft zu machen – allen Widrigkeiten zum Trotz. Denn wenn es nur darum ginge, kleinen Schulen Zeit für ihre Abwicklung zu geben, möchte ich an das erinnern, was der Staatssekretär in einem Bildungsausschuss sehr eindringlich und ausführlich dargelegt hat: Dass es nämlich immer einen mehrere Jahre währenden Prozess gegeben hat, der zu dem einen oder anderen Ergebnis führt.

Schulschließungen fallen nicht – und der Antrag suggeriert dies meiner Ansicht nach unzutreffend – vom Himmel.

Und drittens – der letzte Absatz des Antrags – stört mich dann schon gewaltig. Es war zu befürchten, dass er kommen würde, und er kam so sicher wie das Amen in der Kirche, weil es nämlich
A) für eine Opposition sehr einfach ist, etwas einzufordern für dessen Realisierungschancen sie selbst keinen Nachweis bringen muss
und
B) wieder einmal das Lied von der ungerechten Verteilung der Planstellen zu Gunsten der Gemeinschaftsschulen gesungen werden kann. Das ist und bleibt unfair und es bedarf keiner erneuten Aufklärung in der Sache, weil diese nicht gehört werden will, weil mit anderen Behauptungen leichter Politik zu machen ist.

Zusammenfassend freue ich mich, dass hier ein guter Änderungsantrag zustande gekommen ist, dem wir uns gerne angeschlossen haben, weil er genau das aufgreift, was mich derzeit in diesem Zusammenhang beschäftigt.

Ich würde mich gerne intensiv über den Stand der Dinge noch einmal mit dem Ministerium unterhalten, weil wir zur Zeit in einer Art Vakuum sind.
Ich möchte konkret wissen, wie weit die Landesregierung mit einer sorgfältigen Prüfung hinsichtlich der Mindestgrößenverordnung gekommen ist oder wann wir hier Ergebnisse erwarten können.
Ich möchte wissen, ob das EU-Programm weitere Möglichkeiten eröffnet. Die Mehrheitsfraktionen haben in ihrem Koalitionsvertrag einige Ankündigen vereinbart, über dessen Realisierung ich gerne im Bildungsausschuss einen Bericht hätte, vor dessen Hintergrund wir dann mit Fakten im Rücken beraten können.

Interessant wäre auch, die Ansätze vorgestellt zu bekommen, von denen aus verschiedene Lernmethoden im ländlichen Raum entstehen können, die Synergien ermöglichen und vielleicht sogar hier und da die verbesserte Nutzung von Räumlichkeiten ermöglichen.

Eins sollte uns aber auch immer vor Augen bleiben. Neben den Eltern haben auch die Schulträger ein großes Interesse daran, ein vitales und vielfältige Schulangebot vorzusehen.

Ich danke in diesem Zusammenhang auch noch einmal dem Netzwerk Kleiner Grundschulen – allesamt Eltern, für ihr sachliches und konstruktives Vorgehen!

Alle sollten und die meisten haben ein ehrliches Interesse daran, hier konstruktiv zusammen zu arbeiten. Wir sollten das auch so machen.

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